Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 8 - Fachplanung ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenburg.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 8 - Fachplanung ELT
Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum),
04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 08 - Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagen der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
Förderanlagen sowie Gebäudeautomation
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagen der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen sowie Gebäudeautomation
Planungsobjekt: Gerhard-Altenbourg-Straße 3 (Josephinum), 04600 Altenburg
Der Auftrag umfasst Fachplanungsleistungen, Leistungen aus dem Leistungsbild Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagen der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen sowie Gebäudeautomation (Leistungen gemäß Teil 4 Abschnitt 2, § 55 i. V. m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI 2021) für das Bauvorhaben Instandsetzung / Modernisierung / Umbau (Sanierung) d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel SPIELEWELT.
In Altenburg hat die Produktion von Spielkarten über 500 Jahre Tradition. 1813 wurde im Altenburger Land Skat erfunden, noch heute ist Altenburg als Skatstadt bundesweit bekannt und seit 1923 ist im Residenzschloss Altenburg das Spielkartenmuseum beheimatet.
Spielen ist ein Grundphänomen des Menschen. Aber auch Tiere spielen und Wissenschaftler haben dokumentiert, wie die Natur spielt. Jedes Kind lernt seine Umwelt spielend kennen, begreift im wahrsten Sinne die Dinge der Welt im Spiel. Das Spiel ist die Methode, mit der wir Menschen Kultur entwickeln und gestalten.
Mit dem Spiel des „Als Ob“, mit der Phantasie und Fiktion können wir uns Dinge vorstellen, die es gar nicht gibt und damit Systeme und Gesellschaften schaffen, die uns helfen und nützlich sind.
In Altenburg soll zur Erklärung, Vermittlung, Nutzung und Erleben des komplexen Phänomens „Spielen“ in dem 1841 erbauten ehemaligen Schul- und Parlamentsgebäude, dem Josephinum, die SPIELEWELT entstehen. Es sollen zum einen Erlebnisbereiche entstehen, die die Faszination des Spiels erlebbar machen,
die Entwicklungsgeschichte des Spielens spielerisch aufzeigen und zum anderen das Spiel als Methode zur Lösung von Konflikten sowie Herausforderungen in Form eines „Game Science Centers“ mit der Funktion eines zukunftsorientierten, auf Veränderung zielenden Innovation-Labs beschreiben und erklären.
Hinsichtlich der geplanten Beauftragung wird auf die weiteren Ausführungen verwiesen. Zusätzlich zu der hier relevanten Leistung wurden und werden weitere Lose ausgeschrieben.
Grundsätzlich besteht das Ziel, die Leistungsphasen 1 bis 9 mit dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens ermittelten Auftragnehmer zu realisieren. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung.
Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen ist abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten des Projektes. Die Finanzierung weiterer Planungsleistungen ist noch nicht gesichert. Es ist beabsichtigt, dem Auftragnehmer keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Planungsleistungen an ihn einzuräumen. Des Weiteren ist vorgesehen, den Auftragnehmer befristet zu verpflichten, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagen der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen sowie Gebäudeautomation
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann.
Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]