Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 5 - Tragwerksplanung Gebäude

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenburg.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 5 - Tragwerksplanung Gebäude

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 05 – Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung Bestandsgebäude und Neu-/Anbau

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung Bestandsgebäude und Neu-/Anbau

Los-Nr.: 05
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Hauptort der Ausführung:

Planungsobjekt: Gerhard-Altenbourg-Straße 3 (Josephinum), 04600 Altenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst Tragwerksplanungsleistungen, Leistungen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1, § 51 i. V. m. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2021 oder gleichwertig für das Bestandsgebäude sowie den Neu-/Anbau für das Bauvorhaben Instandsetzung / Modernisierung / Umbau (Sanierung) d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel SPIELEWELT.

In Altenburg hat die Produktion von Spielkarten über 500 Jahre Tradition. 1813 wurde im Altenburger Land Skat erfunden, noch heute ist Altenburg als Skatstadt bundesweit bekannt und seit 1923 ist im Residenzschloss Altenburg das Spielkartenmuseum beheimatet.

Spielen ist ein Grundphänomen des Menschen. Aber auch Tiere spielen und Wissenschaftler haben dokumentiert, wie die Natur spielt. Jedes Kind lernt seine Umwelt spielend kennen, begreift im wahrsten Sinne die Dinge der Welt im Spiel. Das Spiel ist die Methode, mit der wir Menschen Kultur entwickeln und gestalten.

Mit dem Spiel des „Als Ob“, mit der Phantasie und Fiktion können wir uns Dinge vorstellen, die es gar nicht gibt und damit Systeme und Gesellschaften schaffen, die uns helfen und nützlich sind.

In Altenburg soll zur Erklärung, Vermittlung, Nutzung und Erleben des komplexen Phänomens „Spielen“ in dem 1841 erbauten ehemaligen Schul- und Parlamentsgebäude, dem Josephinum, die SPIELEWELT entstehen. Es sollen zum einen Erlebnisbereiche entstehen, die die Faszination des Spiels erlebbar machen,

die Entwicklungsgeschichte des Spielens spielerisch aufzeigen und zum anderen das Spiel als Methode zur Lösung von Konflikten sowie Herausforderungen in Form eines „Game Science Centers“ mit der Funktion eines zukunftsorientierten, auf Veränderung zielenden Innovation-Labs beschreiben und erklären.

Hinsichtlich der geplanten Beauftragung wird auf die weiteren Ausführungen verwiesen. Zusätzlich zu der hier relevanten Leistung werden parallel weitere Lose ausgeschrieben. In den Vergabeunterlagen befindet sich eine entsprechende Übersicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Grundsätzlich besteht das Ziel, die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie vorgesehenen Objektüberwachungsleistungen mit dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens ermittelten Auftragnehmer zu realisieren.

Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen ist abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten des Projektes. Die Finanzierung weiterer Planungsleistungen ist noch nicht gesichert. Es ist beabsichtigt, dem Auftragnehmer keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Planungsleistungen an ihn einzuräumen. Des Weiteren ist vorgesehen, den Auftragnehmer befristet zu verpflichten, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 236-621937
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 52.065/1/21
Los-Nr.: 05
Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung Bestandsgebäude und Neu-/Anbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 10
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Neukirch
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).

Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann.

Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).

Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2022

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