Defibrillatoren Referenznummer der Bekanntmachung: 853.O.22.023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/vergabeportal.html
Abschnitt II: Gegenstand
Defibrillatoren
Defibrillatoren
Universitätsklinikum Jena Am Klinikum 1 07747 Jena
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Installation mit Anwendereinweisungen sowie Service/Wartung von Defibrillatoren am Standort Lobeda. Die Neubeschaffungen für das Gebäude A5 werden separat finanziert und sind daher getrennt abzurechnen.
Es ist vorgesehen zwei verschiedene Gerätetypen zu beschaffen:
Typ 1 - voll ausgestatteter Defibrillator mit zusätzlich etCO2, IBP
Typ 2 - kleiner, leichter, kompakter Defibrillator
Leistungszeitraum:
Teil A - 01.06.2022-31.05.2024
mit Option zur Verlängerung bis 31.05.2026
Teil B - 01.10.2022 - 30.11.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Defibrillatoren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. (1) Nr. 4 VgV aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben, da sich wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen ergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYARU1G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uniklinikum-jena.de