Ausschreibung Analytiksoftware und Beratung (01/ProjektVELO2025/2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/ProjektVELO2025/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]14
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Analytiksoftware und Beratung (01/ProjektVELO2025/2022)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die befristete Überlassung (Miete) und Pflege einer branchenspezifischen Analysesoftware zur Lösung strategischer Fragestellungen sowie der Transformation der Ergebnisse innerhalb des Einnahmen- und Ausgabenmanagements. Für die Softwarelösung stellt der Auftragnehmer 20 Nutzerlizenzen zur Verfügung.
Des Weiteren berät der Auftragnehmer die Auftraggeberin in der Einführung, Nutzung und individuellen Anpassung respektive Weiterentwicklung der Software und unterstützt in diesem Zusammenhang bei analytischen und strategischen Fragestellungen sowie bei der Initiierung, Implementierung und Verstetigung der erforderlichen Prozesse und Aufgaben der Auftraggeberin.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die zu erbringende Analytik-, Transformations- und Beratungsleistung stellt der Auftragnehmer ein festes Team bestehend aus Analysten (Data Scientist), Software- und BI-Entwicklern und Beratern zur Verfügung.
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung betreffend die Beratungsleistungen (Analytik-, Transformations- und Beratungsleistung sowie Projektmanagement) besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben (geschätzte Anzahl) im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zur Anzahl, die als Kalkulationsgrundlage im Preisblatt (80) gekennzeichnet sind, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen beträgt für die Grundlaufzeit insgesamt 20 % über die Kalkulationsgrundlage hinausgehend und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen insgesamt 20 % über die Kalkulationsgrundlage hinausgehend.
Die Auftraggeberin schließt mit dem Auftragnehmer folgende EVB-IT Verträge: EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B, EVB-IT Pflegevertrag S und EVB-IT Dienstvertrag.
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, mit einer optionalen Verlängerung zweimalig um jeweils zwölf Monate.
Der Auftraggeberin steht die Option zu, bis einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimalig, um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe
insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall
der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur
Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der
Gesamtumsatz des Bieters sowie der
Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist
("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) beizufügen, in welcher
der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der
Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat
sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Hinweis vorab: Da sich ein Auftrag aus fachlicher Sicht zur Abdeckung mehrerer, der geforderten Referenzen eignen kann, kann ein Auftrag auch mehrfach als Referenz angeben werden. Zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen an die Referenzen sind allerdings mindestens verschiedene vier Aufträge anzugeben.
1. Es sind drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren anzugeben, der die Leistungsfähigkeit des Bieters in der Unterstützung von Auftraggebern aus der gesetzlichen Krankenkasse mit wissenschaftlicher, versicherungsmathematischer, statistischer und gesundheitsökonomischer Expertise im Umgang mit der angebotenen Software aufzeigt.
-> Referenz 1a bis 1c
2. Es ist mind. ein Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren anzugeben, in dem der Bieter nachweist, dass er die Expertise besitzt, ausgehend von Analyseergebnissen in unternehmensstrategischen Fragestellungen innovative Lösungswege zur Stärkung der Wettbewerbsposition zu erreichen. Der Referenzkunde muss ein Haushaltsvolumen von mind. 10 Mrd. Euro aufweisen.
-> Referenz 2
3. Es sind mind. drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren anzugeben, indem der Bieter nachweist, dass er die Expertise besitzt, das Arzneimittelmanagement einer Krankenkasse auf Basis von Arzneimittelabrechnungsdaten bei der Identifikation von Steuerungspotenzialen zu beraten. Hierbei ist insbesondere der Umgang mit Apothekenabrechnungsdaten nachzuweisen.
-> Referenz 3a bis 3c
>> Es muss ein Team – unter Berücksichtigung des jeweiligen Auftragsvolumens – für die Auftraggeberin zur Verfügung stehen.
>> Es müssen qualifizierte Personen für die Dienstleistung bei der Auftraggeberin zur Verfügung stehen (siehe Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung (43)
>> Für das Team gelten folgende Mindestanforderungen - siehe hierzu EE vorgesehene Projektleitung (41) und EE Team (42):
> Das für die Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer bereitzustellende Team muss neben dem Projektleiter u. stellvertretenden Projektleiter aus folgenden weiteren Mitarbeitern mit nachfolgenden Kernqualifikationen verfügen:
- ein Mitarbeiter mit Qualifikation zum Software- und Anwendungsentwickler,
- drei Data-Scientist,
- ein Strategie- und Managementberater.
> Alle Mitglieder des Teams müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
> die Projektleitung muss über eine entsprechende Zertifizierung des PRINCE2-Standards oder vergleichbar verfügen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die
Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
> Bei Aufträgen ab einer Summe von [Betrag gelöscht] Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
- Datenschutzvereinbarung Fernwartungsarbeiten“ (60),
- ein Sicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer die bei ihm vorhandenen technischen u. organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz u. zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I u. des 2. Kapitels
des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe u. der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebots darzustellen. („Sicherheitskonzept„ (61)),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse" (62),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartner" (63) u.
- ein vom Teilnehmer erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird. Siehe BWB (20) Ziffer 7.
>> Zur Beurteilung der gemäß Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung erforderlichen Expertise bei Analysen u. Beratung hat der Bieter mit seinem Angebot ein Konzept zum Thema der Versorgung vorzulegen, welches das Vorgehen bei der Analyse zu einem Krankheitsbild (Analyseplan) beschreibt. Umfang des Konzepts bis max. 10 DIN A 4-Seiten. Die Vorlage des Konzeptes ist Grundlage der Angebotswertung (siehe BWB (20) Ziffer 5).
>> Jedem Angebot sind eigens generierte Zugangsdaten zu wenigstens einer Test-Version der angebotenen Software zur Verfügung zu stellen; die Teststellung muss über den Zeitraum von der Angebotsfrist bis zum endgültigen Ablauf der Zuschlagsfrist seitens des Bieters ermöglicht werden. In der Testversion ist eine Beschreibung der angebotenen Software zur Verfügung zu stellen. Siehe BWB (20) Ziffer 3.
>> Weiterhin ist mit dem Angebot ein vom Bieter ausgefüllter Fragenkatalog zu den Mindestanforderungen u. Bewertungskriterien einzureichen (siehe BWB (20) Ziffer 4.
>> Außerdem ist eine Erklärung des Bieters zu vorgesehenen Projektleitung u. stellvertretender Projektleitung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung vorzulegen (41) u. eine EE zum Team (42).
>> Darüber hinaus ist eine Unternehmensdarstellung u. EE zur Unternehmensdarstellung (43) einzureichen (siehe BWB (20) Ziffer 6).
>> Abschließender Hinweis: Präsentationstermin im Bedarfsfall (siehe BWB (20) Ziffer 14)
Die Auftraggeberin behält sich einen Präsentationstermin mit dem jeweiligen Bieter auf Basis der eingereichten verbindlichen Angebote vor. Der Termin wird voraussichtlich digital per Videokonferenz durchgeführt.
In diesen Gespräch hat der Bieter in einer maximal zweistündigen Präsentation sein Konzept gemäß Ziffer 5 vorzustellen u. auf Nachfragen der Auftraggeberin zu erläutern.
Für den Präsentationstermin erfolgt keine Erstattung von Aufwandsersatz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das
Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber
der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu
Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.