Open-House-Verfahren "Sekundärprävention" - Fachlos 01: Programm Rücken, Gebietslos 06: Region Ostsachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 110/2021-OH
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 122-323672)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]16
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Open-House-Verfahren "Sekundärprävention" - Fachlos 01: Programm Rücken, Gebietslos 06: Region Ostsachsen
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V - Fachlos 01: Programm Rücken, Gebietslos 06: Region Ostsachsen - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells". Weitere Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Personelle Anforderungen:
Anzahl der Kursleiter: mindestens 2
Personen mit akademischer Ausbildung im Bereich Sportwissenschaften (Diplomsportwissenschaftler/in, Diplomsportlehrer/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in, Sportwissenschaftler/in mit Master-Abschluss) mit:
o Schwerpunkt/Ausrichtung Rehabilitation/Sporttherapie oder Zusatzqualifikation in der Medizinischen Trainingstherapie,
o aktuell gültiger Rückenschullehrer/in - Lizenz und
o Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren
oder
Personen mit Berufsausbildung (Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in oder Ergotherapeut/in mit staatlicher Anerkennung mit:
o aktuell gültige Rückenschullehrer/in - Lizenz,
o Zusatzqualifikation im Bereich Herz-Kreislauf,
o Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren und
o Zusatzqualifikation aus dem Bereich Orthopädie (z.B. MTT, KG-Gerät, WS-Techniken, PNF)
weitere Voraussetzungen für die Kursleiter sind:
- Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre
- mindestens zweijährige Berufs- oder Praxiserfahrung in Gesprächsführung und Gruppenbetreuung im Handlungsfeld Bewegung oder in einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre
- Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen
- Teilnahme an der Programmeinweisung
Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Kursleiter, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen.
Räumliche Anforderungen:
Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe der Teilnehmeranzahl entsprechen und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen.
Die Mindestvoraussetzungen sind:
- Bewegungsraum mind. 35m², mit der Möglichkeit der theoretischen und praktischen Gruppenarbeit (Hocker, ggf. mit Spiegel- und Sprossenwand) und separatem Geräteraum
- Werden alle Leistungen in dem Raum durchgeführt, indem auch die Geräte stehen, ist ein Raumbedarf von mind. 50m² vorzuhalten
- Beratungsraum für Erst- und Auswertungsgespräche mit Tisch und Stühlen
- Umkleideraum/Duschen/Toiletten in angemessener Größe und Anzahl
Materielle Anforderungen
- Büroausstattung, Seminar- und Präsentationstechnik, Anschauungsmaterialien, Messgeräte, Trainingsgeräte, Weitere Geräte und Materialien (Sitzmöglichkeiten, Massageutensilien, Musikanlage)
Auf Verlangen der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise (z.B. Zertifikate/ Belege) einzureichen.
Personelle Anforderungen:
Anzahl der Fachkräfte (Kursleiter): mindestens 2
- Personen mit akademischer Ausbildung im Bereich Sportwissenschaften (insbesondere Diplomsportwissenschaftler/in, Diplomsportlehrer/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in, Sportwissenschaftler/in mit Bachelor- oder Master-Abschluss) mit:
o Schwerpunkt/Ausrichtung Rehabilitation/Sporttherapie oder Zusatzqualifikation in der Medizinischen Trainingstherapie,
o Qualifikation Rückenschullehrer/in (entsprechend den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)) und
o Qualifikation in Entspannungstechniken (mindestens 16 UE / 2 Tage)
oder
- Personen mit Berufsausbildung (insbesondere Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in oder Ergotherapeut/in; mit staatlicher Anerkennung) mit:
o Qualifikation Rückenschullehrer/in (entsprechend den Inhalten des Curriculums der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)),
o Qualifikation einer Entspannungstechnik (mindestens 16 UE / 2 Tage) und
o Qualifikation aus dem Bereich Orthopädie (z. B. MTT, KG-Gerät, WS-Techniken, PNF)
Werden die Qualifikationen bereits im Rahmen der jeweiligen Grundqualifikation erworben, sind die Anforderungen erfüllt. Bitte führen Sie dies in der Anlage 6 entsprechend auf.
weitere Voraussetzungen für die Fachkräfte sind:
- Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als zwei Jahre (diese muss, abweichend von Abschnitt 3 Abs. 1, bis zum Vertragsbeginn vorliegen)
- mindestens zweijährige Berufs- oder Praxiserfahrung in Gesprächsführung und Gruppenbetreuung im Handlungsfeld Bewegung oder in einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre
- Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen
- Teilnahme an der Programmeinweisung
Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen.
Räumliche Anforderungen
Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe der Teilnehmeranzahl entsprechen und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen.
Die Mindestvoraussetzungen sind:
- Bewegungsraum mind. 35m², mit der Möglichkeit der theoretischen und praktischen Gruppenarbeit (Hocker, ggf. mit Spiegel- und Sprossenwand) und separatem Geräteraum
- Werden alle Leistungen in dem Raum durchgeführt, indem auch die Geräte stehen, ist ein Raumbedarf von mind. 50m² vorzuhalten
- Beratungsraum für Erst- und Auswertungsgespräche mit Tisch und Stühlen
- Umkleideraum/Duschen/Toiletten in angemessener Größe und Anzahl
- Empfangs- und Wartebereich
Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Eine räumliche und/oder zeitliche Vermischung von medizinisch-therapeutischen und gewerblichen Leistungen ist nicht zulässig.
Materiell-technische Anforderungen:
Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen. Die Anzahl der Geräte/Ausrüstungsgegenstände muss der Gruppengröße entsprechen.
- PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet
- Drucker und Scanner
- Seminar- und Präsentationstechnik (Beamer, Flipchart oder Tafel, ...)
- Anschauungstafeln und/oder Modelle, v.a. zum Muskel-Skelett-System, Wirbelsäule
- Messgeräte:
o Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette)
o Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten
o Maßband
o Lotschnur
o Pulsmessgeräte für Out- und Indoortraining
o Liege für die Beweglichkeitstestung
- Trainingsgeräte:
o Kleingeräte (z. B. Therabänder, Pezzibälle, Steppbretter, Gewichtsmanschetten, Hanteln, Hocker, Gymnastikstäbe, Bälle, Matten, Alltagsgegenstände)
o Balance-/Gleichgewichtsgeräte (z. B. Kreisel, instabile Flächen, Minitrampolin u. ä.)
o 3 Krafttrainings-, Sequenzgeräte (Hebel- und/oder Seilzugapparate) für unterschiedliche Muskelgruppen
- Weitere Geräte und Materialien:
o Sitzkeile, Sitzkissen, Kisten, Kästen, verschiedene Sitzmöglichkeiten,
o Massageutensilien (z. B. Igelbälle)
o Musikanlage
Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig vor Ablauf der letztmaligen Einreichungsmöglichkeit (derzeit: 01.04.2022) durch eine Änderungsbekanntmachung mitgeteilt.
Die Auftraggeberin macht von der vorbehaltenen Möglichkeit Gebrauch die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; die (nunmehr) letztmalige Einreichungsmöglichkeit endet zum Ablauf des 01.10.2022.