Busbeschaffung 2022 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: GVB/21/03
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gvbgera.de
Abschnitt II: Gegenstand
Busbeschaffung 2022 bis 2025
Lieferung von einem (1) bis acht (8) Standardlinienbussen in Niederflurbauweise (12m) und Lieferung von einem (1) bis drei (3) Standardliniengelenkbussen in Niederflurbauweise (18m)
GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH Zoitzbergstraße 3 07551 Gera Der Auftragnehmer kann ausschließlich für die Lieferung und Übergabe der Fahrzeuge einen anderen Erfüllungsort wählen, soweit es sich hierbei um einen Unternehmensstandort im Umkreis von 120 km um den Haupterfüllungsort (kürzeste Straßenentfernung) handelt und der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Liefertermin diesen Ort schriftlich mitgeteilt hat.
Lieferung von einem (1) Standard-Niederflurlinienbus (12m) zur Lieferung in 2022 und optional bis zu sieben (7) weiteren Standard-Niederflurlinienbussen (12m) für die Lieferjahre 2023 bis 2025 (abhängig von der Gewährung von Fördermitteln);
Lieferung von einem (1) Standard-Niederflur-Gelenkbus (18m) zur Lieferung in 2022 und optional bis zu zwei (2) weiteren Standard-Niederflur-Gelenkbussen (18m) für die Lieferjahre 2023 bis 2025 (abhängig von der Gewährung von Fördermitteln).
Kauf von bis zu sieben (7) weiteren Standard-Niederflurlinienbussen (12m) für die Lieferjahre 2023 bis 2025 (abhängig von der Gewährung von Fördermitteln) und Kauf von bis zu zwei (2) weiteren Standard-Niederflur-Gelenkbussen (18m) für die Lieferjahre 2023 bis 2025 (abhängig von der Gewährung von Fördermitteln).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Liefervertrag zur Busbeschaffung 2022 bis 2025
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmeantrag sind die folgenden Informationen zwingend zu beachten:
1. Form:
1.1. Die in Ziff. III.1) benannten Formblätter können auf der Internet-Seite des DTVP Deutsches Vergabeportal unter http://www.dtvp.de/Center/ uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden.
1.2. Die Teilnahmeanträge sind über http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen.
2. Verfahren:
2.1. Bewerberfragen - Sollte diese Bekanntmachung oder die übersandten Formblätter aus Sicht des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat der Bewerber den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren. Hinweise oder Rückfragen sind in Textform bis zum 06.08.2021 über
http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Der Auftraggeber wird sich bemühen, auch später eingehende Fragen noch zu beantworten, soweit dies bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch möglich ist. Ergänzende Hinweise des Auftraggebers, die sich aufgrund von Rückfragen ergeben, werden anonymisiert allen Bewerbern unter http://www.dtvp.de/Center/ zugänglich gemacht.
2.2. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
2.3. Sollten geforderte Unterlagen im Teilnahmeantrag fehlen oder unvollständig sein, kann der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bewerber zur Nachreichung von Unterlagen oder
Vervollständigung der Teilnahmeanträge aufzufordern.
2.4. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge anhand der unter Ziff. II.2.9) benannten Kriterien werten. Er wird die drei (3) bestplatzierten Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebotsphase).
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
3.1. Mehrere Bewerber können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Falle ist die Eigenerklärung nach Ziff. III.1.4) - Formblatt 4 - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet vorzulegen. Ferner sind von der
Bewerbergemeinschaft die genannten Eignungsnachweise beizubringen.
3.2. Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft zwischen Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Rückgriff auf nicht zur Angebotsabgabe aufgeforderte Einzelbewerber ist ausgeschlossen. Ebenso ist die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft aus Einzelbewerbern, die sich im Teilnahmewettbewerb für die Angebotsabgabe präqualifiziert haben, aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig,
4. Nachunternehmer:
4.1. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf dritte Unternehmen (benannte Nachunternehmer) berufen (sogenannte Eignungsleihe). Hierzu hat der Bewerber mit Abgabe seines Teilnahmeantrages anzugeben, welche Leistungsteile von benannten Nachunternehmern erbracht werden sollen (Formblatt 2) und eine Verpflichtungserklärung des benannten Nachunternehmers vorzulegen, wonach sich dieser gegenüber dem Bewerber zur Erbringung des fraglichen Leistungsteils verpflichtet und damit nachweist, dass er dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt (Formblatt 3). Nur für den Fall der Eignungsleihe sind für den benannten Nachunternehmer sämtliche Eignungsnachweise beizubringen.
4.2. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass im Falle einer Leistungserbringung durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe nur Formblatt 2 einzureichen ist.
4.3. Verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG gelten ebenfalls als Nachunternehmer, für die die Anforderungen nach dieser Nr. 4 gelten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4JR3XT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht
abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15.
Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen,
bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er
unzulässig.