Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0040/21-D-OV-43
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 108-284927)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 163200
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinefelde-Worbis
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2026
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2026 auf Bundes- u. Landesstraßen im Unstrut-Hainich-Kreis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2026
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2022-2026
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2021-2026 auf Bundes- u. Landesstraßen im Unstrut-Hainich-Kreis
Winterdienst und Störungsbeseitigung 2022-2026 auf Bundes- u. Landesstraßen im Unstrut-Hainich-Kreis
5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im LK UH
4 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im LK UH
2021-10-01
2022-10-01
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag der von den Industrie- und Handelskammern sowie den Auftragsberatungsstellen ausgestellten Zertifikaten im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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In den Formblättern „Eigenerklärung zur Eignung“ und „Eigenerklärung zur Eignung für
Unterauftragnehmer“ werden folgende Eignungsanforderungen / Eignungsnachweise
verlangt:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV
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- Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine
Eintragungsverpflichtung)
Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
oder bei der Industrie- und Handelskammer
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
- Angaben zu bestimmtem Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages. Der geforderte
Mindestjahresumsatz beträgt 750.000,- €. Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich Winterdienst beträgt 500.000,- € und in dem Tätigkeitsbereich
Störungsbeseitigung 50.000,- €.
- Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (gilt
insgesamt für beide Tätigkeitsbereiche Winterdienst und Störungsbeseitigung).
Die geforderte Höhe für Personenschäden beträgt mind. 5.000.000,- €. Die geforderte Höhe für
sonst. Schäden (Sach- und Vermögensschäden) beträgt mind. 5.000.000,- €.
--> siehe Link zu III.1.1.)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag der von den Industrie- und Handelskammern sowie den Auftragsberatungsstellen ausgestellten Zertifikaten im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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In den Formblättern „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende
Eignungsanforderungen / Eignungsnachweise verlangt:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
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- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquiditation
Nachweis durch
--> Rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen
Insolvenzplanes angegeben wurde)
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- Angaben zu bestimmtem Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Nachweis durch
--> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
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- Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (gilt
insgesamt für beide Tätigkeitsbereiche Winterdienst und Störungsbeseitigung).
Nachweis durch
--> eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden
Versicherungsnachweis. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung für den
Tätigkeitsbereich Störungsbeseitigung und für den Tätigkeitsbereich Winterdienst muss nur
einmal in der geforderten Höhe erbracht werden.
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In den Formblättern „Eigenerklärung zur Eignung für Unterauftragnehmer“ werden folgende
Eignungsanforderungen / Eignungsnachweise verlangt:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
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- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquiditation
Nachweis durch
--> Rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen
Insolvenzplanes angegeben wurde)
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das
Angebot ausgeschlossen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die
vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen
Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des
Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu
vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
#
Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das
Angebot ausgeschlossen.
aufgrund fehlender verfügbarer Zeichen im Feld "Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen" erfolgt hier die weitere Auflistung:
- Verfügbarkeitsnachweise über eine Mindestsolelagerkapazität von 90 t im Unstrut-Hainich-Kreis
Nachweis durch
--> Erklärung in Form einer Auflistung der zur Nutzung vorgesehenen Lager mit Benennung
- der Anschrift des Lagers
- der gesamten Lagerkapazität des Lagers (für Sole in m³)
- des Anteils der Lagerkapazität, die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung genutzt
werden soll (für Sole in m³)
- der Anschrift des Anlagenbetreibers
- der Anschrift des Grundstückseigentümers der Lagerfläche bei geplanter Neuerrichtung
eines Lagers
--> Ist der Bieter nicht Anlagenbetreiber, hat er nachzuweisen, dass der Anlagenbetreiber
grundsätzlich bereit ist, das Lager im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen in
genannter Kapazität zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine
schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen.)
--> Ist die Neuerrichtung eines Lagers geplant und ist der Bieter nicht Grundstückseigentümer, hat
er zumindest die Verfügbarkeit des Lagers zum maßgeblichen Zeitpunkt der
Leistungserbringung nachzuweisen. Der Bieter muss konkret darlegen, aus welchen
Gründen ihm das Lager bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der
Bieter muss nachweisen, dass der Eigentümer der Fläche grundsätzlich bereit ist, diese im
Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung
zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
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- Streumaterialien, insbesondere Streusalz und Sole, sind sach-/fachgerecht zu lagern. Dies ist
dem Auftraggeber nachzuweisen. Sofern nach WHG und AwSV für die jeweiligen Lagerstätten
erforderlich, ist die Anzeige bzw. die Eignungsfeststellung zur Lagerung wassergefährdender
Stoffe durch die zuständige Untere Wasserbehörde dem Angebot beizufügen.
Nachweis durch
--> Vorlage der Eignungsfeststellung durch die uNB zumindest jedoch der Anzeige bei der uNB,
sofern nach WHG und AwSV für die jeweiligen Lagerstätten erforderlich
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- Bestätigung der NOVASIB GmbH, dass die Leistungserfassung des Winterdienstes via MBDE
(Mobile Betriebsdatenerfassung) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gewährleistet ist
Nachweis durch
--> schriftliche Bestätigung der NOVASIB GmbH
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- Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an
Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche
Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) bzw.
gleichwertiger Nachweis bei ausländischen Bietern (Nachweis nicht älter als 5 Jahre)
Nachweis durch
--> Teilnahmebescheinigung an einer Schulung/Fortbildung gemäß „Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das
Angebot ausgeschlossen.
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Mindeststandards:
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (für den
Tätigkeitsbereich Winterdienst). Es sind mindestens
9 WD-Fahrzeuge nachzuweisen, 1 Fahrzeug für den Einsatz der FS100-Technik und 8
Fahrzeuge für den Einsatz der FS30-Technik. Darüber hinaus ist 1 zusätzliches
Winterdienstfahrzeug, 1 rotierendes Schneeräumgerät sowie 1 Schaufellader nachzuweisen.
- Winterdiensterfahrung der Mitarbeiter
Die Kraftfahrer müssen für mindestens eine Winterdienstsaison ein mit Frontpflug und
Streuautomat ausgerüstetes Winterdienstfahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t)
geführt haben.
--> siehe Link zu III.1.1.)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag der von den Industrie- und Handelskammern sowie den
Auftragsberatungsstellen ausgestellten Zertifikaten im Amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(Präqualifizierungsdatenbank). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
#
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender
Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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In den Formblättern „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende
Eignungsanforderungen / Eignungsnachweise verlangt:
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, Erklärung, dass in
mind. 3 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht wurden (für den Tätigkeitsbereich
Winterdienst)
Nachweis durch
--> Bescheinigung des damaligen Auftraggebers für die in der Eigenerklärung zur Eignung
genannten Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Achtung: Referenznachweise für die Erbringung von Winterdienstleistungen auf dem
klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
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- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, Erklärung, dass in
mind. 1 Fall vergleichbare Leistungen erbracht wurden (für den Tätigkeitsbereich
Störungsbeseitigung)
Nachweis durch
--> Bescheinigung des damaligen Auftraggebers für die in der Eigenerklärung zur Eignung
genannten Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Achtung: Erbringung des Referenznachweises wie folgt!
entweder
1 Referenznachweis für die Erbringung der Störungsbeseitigung auf dem klassifizierten
Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen)
oder
Jeweils 1 Referenznachweis für die Erbringung nachfolgend genannter Leistungsbereiche
auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), die im Rahmen der
Störungsbeseitigung zu erbringen und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
- Liefern und Aufstellen von Verkehrszeichen
- Absicherung von Gefahrenstellen
- Baum- und Gehölzarbeiten
- Reinigung von Verkehrsflächen und Anlagen der Straßenentwässerung
Des Weiteren ist die Vorhaltung eines Bereitschaftsdienstes über den Zeitraum von einem
halben Jahr (7 Tage, über 24 Stunden) nachzuweisen, der im Zusammenhang mit der
Erbringung von Leistungen für einen der vorgenannten Leistungsbereiche steht.
#
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (für den Tätigkeitsbereich Winterdienst)
Nachweis durch
--> entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen
bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen
#
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (für den Tätigkeitsbereich
Störungsbeseitigung)
Nachweis durch
--> entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen
bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen
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- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und
die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (jeweils für den
Tätigkeitsbereich Winterdienst und Störungsbeseitigung)
Nachweis durch
--> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (für den
Tätigkeitsbereich Winterdienst)
Die ausgefüllten Vordrucke „Geräteverzeichnis für Winterdienstfahrzeuge (nach Routen inkl.
zusätzliche Fahrzeuge)“ und „Geräteverzeichnis für zusätzliche Schneeräumtechnik“
(Anlagen für Bietereintragungen) sind vorzulegen. Die vom Bieter für die Ausführung der
Leistung vorgesehenen maßgeblichen Fahrzeuge und Geräte sind anzugeben. Grundlage ist
die eigene Routenplanung für das gesamte Winterdienstnetz mit Ausnahme der
verbindlichen Routenvorgabe für den Einsatz der FS100-Technik.
Nachweis durch
--> entsprechende Zulassungsbescheinigungen, Teile I und II, für die Winterdienstfahrzeuge laut
ausgefülltem „Geräteverzeichnis für Winterdienstfahrzeuge“ und „Geräteverzeichnis für
zusätzliche Schneeräumtechnik“
--> Bei nicht vorhandener technischer Ausstattung ist deren rechtzeitige und vollständige
Verfügbarkeit durch autorisierte Angebote zum Kauf, Leasing oder zur Miete nachzuweisen.
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer
vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-
/Nachunternehmer
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Eignungsanforderungen / Eignungsnachweise verlangt:
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in
den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, Erklärung, dass in
mind. 2 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht wurden (für den Tätigkeitsbereich
Winterdienst)
Nachweis durch
--> Bescheinigung für die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen über
die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das an die
Eigenerklärung zur Eignung beiliegende Muster.
Achtung: Referenznachweise für die Erbringung von Winterdienstleistungen auf dem
klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen), die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
#
Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das
Angebot ausgeschlossen.
#
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die
vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen
Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des
Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter
der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es
gilt § 47 VgV
#
- Eignung der tauenden Streustoffe (Salz Natriumchlorid und Sole Natriumchloridlösung)
Nachweis durch
--> Für die Beurteilung der Eignung ist der ausgefüllte Vordruck „Produktbeschreibungen für
tauende Streustoffe“ (Anlagen für Bietereintragungen) vorzulegen. Die im Vordruck
angegebenen Grenzwerte müssen eingehalten sein.
#
- Winterdiensterfahrung der Mitarbeiter
Nachweis durch
--> Erklärung zur Berufserfahrung im Winterdienst auf Bundes-, Landes-, Kreisstraßen für das für
die Einsatzleitung vorgesehene Personal sowie von mind. 50 % der vorgesehenen
Kraftfahrer, die für die Ausführung des Winterdienstes benötigt werden.
--> Angabe der Namen und der Zeit mit Erfahrung als Fahrzeugführer im Winterdienst in Jahren.
Es ist der ausgefüllte Vordruck „Angaben zu Mitarbeitern mit
Winterdiensterfahrung“ (Anlagen für Bietereintragungen) vorzulegen.
#
- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzmenge von 2150 t/WD-Saison
Nachweis durch
--> schriftliche Bestätigung des Lieferanten, dass dieser die geforderte Mindeststreusalzmenge
pro Winterdienstsaison liefern kann
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- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzlagerkapazität von 1.060 t im Unstrut-
Hainich-Kreis
Nachweis durch
--> Erklärung in Form einer Auflistung der zur Nutzung vorgesehenen Lager mit Benennung
- der Anschrift des Lagers
- der gesamten Lagerkapazität des Lagers (für Salz in t)
- des Anteils der Lagerkapazität, die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung genutzt
werden soll (für Salz in t)
- der Anschrift des Anlagenbetreibers
- der Anschrift des Grundstückseigentümers bei geplanter Neuerrichtung eines Lagers
--> Ist der Bieter nicht Anlagenbetreiber, hat er nachzuweisen, dass der Anlagenbetreiber
grundsätzlich bereit ist, das Lager im Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen in
genannter Kapazität zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist eine
schriftliche Erklärung des Anlagenbetreibers vorzulegen.
--> Ist die Neuerrichtung eines Lagers geplant und ist der Bieter nicht Grundstückseigentümer, hat
er zumindest die Verfügbarkeit des Lagers zum maßgeblichen Zeitpunkt der
Leistungserbringung nachzuweisen. Der Bieter muss konkret darlegen, aus welchen
Gründen ihm das Lager bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der
Bieter muss nachweisen, dass der Eigentümer der Fläche grundsätzlich bereit ist, diese im
Falle einer Beauftragung des Bieters an diesen zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung
zu stellen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen.
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Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.