Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gera im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß § 6 der NGA-Rahmenregelung Referenznummer der Bekanntmachung: 20 VgV 005
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gera im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß § 6 der NGA-Rahmenregelung
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Stadt Gera.
Los 1: Unterversorgte Teilnehmer im Ausbaugebiet
Stadtgebiet Gera.
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet (Stadtgebiet der Stadt Gera) unter Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung. Der Konzessionsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.
Die Konzessionsgeberin hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 mit Förderbescheid vom 03.08.2020 und mit Änderungsbescheid vom 11.12.2020 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem hat die Konzessionsgeberin einen vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 19.08.2020 der Thüringer Aufbaubank nach der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 28.05.2019 erhalten.
Die Förderung soll durch den Zuschuss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, des Sonderaufrufs Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 28.05.2019.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Gem. Ziff. 8.2 des Änderungsbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Es sind für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu gewährleisten. Los 1 beinhaltet sämtliche unterversorgte Teilnehmer im Ausbaugebiet. Los 2 umfasst die Gewerbegebiete, auf die der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete Anwendung findet.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit des Angebots; Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Meilenstein- und Zahlungsplan
- Kriterium: Qualität des Erschließungskonzepts
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden
Los 2: Gewerbegebiete gemäß Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete
Stadtgebiet Gera.
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet (Stadtgebiet der Stadt Gera) unter Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung. Der Konzessionsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.
Die Konzessionsgeberin hat nach der Richtlinie des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 mit Förderbescheid vom 03.08.2020 und mit Änderungsbescheid vom 11.12.2020 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem hat die Konzessionsgeberin einen vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 19.08.2020 der Thüringer Aufbaubank nach der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 28.05.2019 erhalten.
Die Förderung soll durch den Zuschuss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gem. § 6 NGA-RR erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission sowie auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, des Sonderaufrufs Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 28.05.2019.
Die Laufzeit von 84 Monaten bezieht sich auf die Zweckbindungsfrist, beginnend mit Vorlage des Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 4.2 BNBest-Breitband. Nach Ziffer 4.1 BNBest-Breitband ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
Gem. Ziff. 8.2 des Änderungsbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Es sind für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu gewährleisten. Los 1 beinhaltet sämtliche unterversorgte Teilnehmer im Ausbaugebiet. Los 2 umfasst die Gewerbegebiete, auf die der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete Anwendung findet.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit des Angebots; Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Meilenstein- und Zahlungsplan
- Kriterium: Qualität des Erschließungskonzepts
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1: Unterversorgte Teilnehmer im Ausbaugebiet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2 - Gewerbegebiete gemäß Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de