Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das Naturschutzgroßprojekt „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.naturstiftung-david.de
Adresse des Beschafferprofils: www.naturstiftung-david.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das Naturschutzgroßprojekt „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) zur Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“ im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ im 6.372 ha großen projektbezogenen Planungsraum. Der PEPL ist ein querschnitts- und umsetzungsorientierter, flächenscharfer Fachplan, der die Erfordernisse des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes aus naturschutzfachlicher Sicht unter Einbeziehung sozioökonomischer Rahmenbedingungen entwickelt.
Erfurt, DE
Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) zur Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes „Bäche, Moore und Bergwiesen im Thüringer Wald“ im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ im 6.372 ha großen projektbezogenen Planungsraum. Der Pflege- und Entwicklungsplan besteht inhaltlich wesentlich aus drei Themenkomplexen:
• Zustandserfassung der Biotoptypen sowie ausgewählter Pflanzen- und Tiervorkommen einschließlich Analyse und Bewertung ihrer Bedeutsamkeit, Gefährdung und Entwicklungsmöglichkeiten.
• Erfassung der Nutzungen, Gefährdungen und Konflikte unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen im Planungsraum.
• Formulierung eines Leitbilds sowie Festlegung von realisierbaren (insbesondere umsetzungsorientierten) Zielen und Maßnahmen für die einzelnen Biotoptypen bzw. Zielarten des zu entwickelnden/festzulegenden Fördergebiets sowie Darstellung zukünftiger Aufgaben (Evaluierungen, rechtliche Sicherung, Dauerpflege etc.), inkl. Ermittlung der daraus resultierenden Folgekosten.
Die Zustandserfassung beruht teilweise auf der Auswertung von vorhandenen Daten sowie teilweise auf der Erhebung im Gelände.
Die Ergebnisse sind in Text und Karten darzustellen.
Die Qualität der eingereichten Referenzen wird geprüft und bewertet (Details siehe Vergabeunterlagen).
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und dieser Auftragsbekanntmachung erfüllen. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung, werden die 5 Bestplatzierten zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert. Die Platzierung bestimmt sich nach der über sämtliche Referenzkategorien erzielten Anzahl von Leistungspunkten. Falls bei 2 oder mehr Unternehmen ein Punktgleichstand vorliegt, teilen sich die Unternehmen die entsprechende Platzierung. Liegen mehr als 5 Unternehmen auf den ersten 5 Plätzen, erfolgt eine Auswahl nach Losentscheid (vgl. § 75 Abs. 6 VgV). Dabei wird der Losentscheid zwischen denjenigen Unternehmen durchgeführt, die unter den Bestplatzierten auf den ersten 5 Plätzen die niedrigste Punktzahl erreicht haben.
Mit Bescheid vom 05.08.2021 wurde dem Auftraggeber eine Zuwendung gewährt. Zuwendungsgeber sind der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), mit einem Anteil von 75 % des Gesamtvolumens und der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), mit einem Anteil von 15 % des Gesamtvolumens. 10 % des Gesamtfinanzvolumens trägt der Projektträger selbst (z. T. kofinanziert durch Kooperationspartner).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit enthält Angaben zu/r:
- zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, sich auf gesondertes Verlangen die im Folgenden genannten Nachweise vorlegen zu lassen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen – soweit ausgestellt wird (Vorlage im Original),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
2) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall besteht.
Mindestanforderung Berufshaftpflichtversicherung: Mindestdeckung
- für Personenschäden: maximal bis zu 3,0 Mio. EUR pro Schadensereignis,
- für Sachschäden: maximal bis zu 1,5 Mio. EUR pro Schadensereignis,
- sonstige Vermögensschäden: maximal bis zu 1,0 Mio. EUR pro Schadensereignis,
- Gesamthaftungssumme: maximal bis zu 11,0 Mio. EUR pro Jahr.
3) Arbeitsplatz mit Geografischem Informationssystem (GIS)
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung
4a) geeignete Referenzen über abgeschlossene (Teil-)Projekte mit GIS-Einsatz in den letzten 3 Jahren
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum
4b) geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum.
Als vergleichbare Referenzobjekte werden angesehen: Pflege- und Entwicklungsplan für ein Gebiet ab 500 ha Größe, FFH-Managementplan, Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan;
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste
4c) geeignete Referenzen über Projekte der Fließgewässer-/ Moorrenaturierung in den letzten 5 Jahren mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum;
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste
4d) geeignete Referenzen über Projekte der Extensiven Landbewirtschaftung (Schwerpunkt Grünland, auch Beweidung) Entbuschung sowie Renaturierung von Magerstandorten in den letzten 5 Jahren mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum;
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste
4e) geeignete Referenzen über Kartierung von Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen, Gefäßpflanzen, Moose, Heuschrecken, Tagfalter, Fische u. Rundmäuler, Feuersalamander u. sonstige Herpetofauna in den letzten 5 Jahren mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum;
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste
4f) geeignete Referenzen für den vorgesehenen Projektverantwortlichen mit Bezeichnung des Auftrags, des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber und dessen Telefonnummer sowie Leistungszeitraum;
Nachweis mittels Vorlage einer Referenzliste.
Zu 4a) Mindestanforderung Referenzen GIS-Einsatz:
Mindestens 2 Referenzen über abgeschlossene Teilprojekte mit GIS-Einsatz
Zu 4b) Mindestanforderungen Referenzen vergleichbare Leistungen:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen; von maximal 90 möglichen Leistungspunkten muss der Bewerber mindestens 54 Leistungspunkte erzielen, bewertet wird: Auftragsvolumen, Größe des bearbeitenden Gebiets, Komplexität in Bezug auf die Aufgabenstellungen (Kartierung, Leitbild- und Zielentwicklung, Maßnahmedarstellung und Koordination), Komplexität in Bezug auf den Aufgabengegenstand (Kombination Biotop- oder Lebensraumtypen und Artengruppen) [siehe Unterlage B-16]
Zu 4c) Mindestanforderungen zu Referenzen über Projekte der Fließgewässer-/ Moorrenaturierung
Mindestens eine (1) vergleichbare Referenz; von maximal 10 möglichen Leistungspunkten muss der Bewerber mindestens 6 Leistungspunkte erzielen; bewertet wird Aufgabengegenstand und Komplexität (siehe Unterlage B-16)
Zu 4d) Mindestanforderungen zu Referenzen über Projekte der Extensiven Landbewirtschaftung (Schwerpunkt Grünland)
Mindestens eine (1) vergleichbare Referenz; von maximal 10 möglichen Leistungspunkten muss der Bewerber mindestens 6 Leistungspunkte erzielen; bewertet wird Aufgabengegenstand und Komplexität (siehe Unterlage B-16)
Zu 4e) Mindestanforderungen zu Referenzen über Kartierung von Biotoptypen etc.
Mindestanforderung: von maximal 16 möglichen Leistungspunkten muss der Bewerber mindestens 10 Leistungspunkte erzielen (siehe Unterlage B-16).
Zu 4f) Mindestanforderungen zu Referenzen für den vorgesehen Projektverantwortlichen
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen des Projektverantwortlichen mit nachgewiesener Qualifikation (Studienabschluss in Fachrichtung wie Landespflege, Landschaftsplanung, Naturschutz, Ökologie) und Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung)
1) Vorlage Kopie der Berufshaftpflichtversicherungspolice nach Zuschlagserteilung
2) Ausführungsbedingungen nach dem Thüringer Vergabegesetz:
- Verpflichtung gemäß § 12 und 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, gemäß § 17 ThürVgG – Kontrollen sowie § 18 ThürVgG – Sanktionen,
- Verpflichtung zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG wird darauf hingewiesen, dass der Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bemessenen Frist vorlegen muss und dass, bei nicht fristgerechter Vorlage, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Es handelt sich dabei um folgende Erklärungen und Nachweise:
- Formblatt „Verpflichtung gemäß § 12 und 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, gemäß § 17 ThürVgG“, Kontrollen sowie § 18 ThürVgG – Sanktionen,
- Formblatt „Verpflichtung zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“,
- Formblatt „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“,
Zudem müssen im Falle eines anfänglichen Nachunternehmereinsatzes spätestens vor der Auftragserteilung folgende Formblätter beim Auftraggeber vorliegen:
- Formblatt „Verpflichtung des Nachunternehmers zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“,
- Formblatt „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.