Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung Referenznummer der Bekanntmachung: A-004-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-schmalkalden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung
Hochschule Schmalkalden, Blechhammer 9, D-98574 Schmalkalden
Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme einer neuen Computertomographieanlage für die Vermessung und Strukturuntersuchung von Bauteilen sowie der zugehörigen Software, einer Workstation dazu Schulungs- und Serviceleistungen und die dazugehörige Gewährleistung, gemäß Anlage 2a und 2b (Position 1-8.24)
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014-2020); Richtlinie zur Förderung der Forschung (FOR Richtlinie); Vorhabens-Nummer: 2021 FGI 0027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 3 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124 EU).
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.
3) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) soweit vorhanden
4) Formblätter zum ThürVgG (Anlagen 5 ff.)
a. Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
b. Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
c. Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz - § 17 ThürVgG - Kontrollen-§ 18 ThürVgG - Sanktionen
d. Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
e. Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
f. Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 19 ThürVgG
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen.
Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
a) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. - Formblatt L124 EU
b) Mindestanforderung: Verfügbarkeit von jeweils 1 Servicetechniker in Deutschland und mit Reaktionszeit innerhalb von 2 Tagen nach Abruf
a) Angabe von mindestens drei Computertomographieanlagen als vergleichbare Referenzinstallationen in Deutschland (Art und Umfang bezogen auf den Leistungsgegenstand) mit einem Inbetriebnahme Zeitpunkt nach dem 31.12.2016. Anzugeben ist je Referenz, die Einrichtung, das Produkt, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sowie ein Ansprechpartner (Telefon -Nummer, E -Mail- Kontakt). - Formblatt 124 EU (Mindestanforderung).
b) Vorlage eines Referenzschreibens mindestens eines Auftraggebers mit Angaben zur positiven Auftragsabwicklung (Kosten, Termine, Zuverlässigkeit) und Serviceleistungen. (Mindestanforderung).
c) Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9001 oder ISO13485
d) Nachweis CE -Konformitätserklärung für die zu liefernden Geräte und weitere Gegenstände
In der Anlage 2b sind die örtlichen Gegebenheiten aufgeführt. Die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung ist auf Anfrage gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3)Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.