Lieferung und Installation informationstechnischer Gerichtssaalausstattung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 / E - 2626 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justiz.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation informationstechnischer Gerichtssaalausstattung 2022
Lieferung und Installation informationstechnischer Gerichtssaalaussattung (Hard- und Software) zur audiovisuellen Gerichtsverhandlung mit einer elektronischen Akte gemäß Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Lieferung und Installation informationstechnischer Gerichtssaalaussattung (Hard- und Software) zur audiovisuellen Gerichtsverhandlung mit einer elektronischen Akte gemäß Leistungsbeschreibung
Dieses Vergabeverfahren (Ausschreibung) erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die für die Finanzierung der informationstechnischen Gerichtssaalausstattungen erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 vom Thüringer Landtag freigegeben werden (Haushaltsvorbehalt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation informationstechnischer Gerichtssaalausstattung 2022
Ort: Saalfeld/Saale
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/tlvwa
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer des Freistaats Thüringen ist die sofortige Beschwerde zulässig, über die das Thüringer Oberlandesgericht in Jena entscheidet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Diese Zwei-Wochen-Frist beginnt entweder mit der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer des Freistaats Thüringer oder für den Fall, dass die Vergabekammer des Freistaats Thüringen über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags entschieden hat, mit dem Ablauf der zuletzt genannten Frist.