Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Drehtrommelaufbau inklusive Schüttung Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2021 LD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://abfallwirtschaft-uhk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Drehtrommelaufbau inklusive Schüttung
Herstellung und Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Drehtrommelaufbau inklusive Schüttung zur Sammlung und zum Transport des im Unstrut-Hainich-Kreis anfallenden Bio- und Restabfalls
Zwei Dreiachsfahrgestelle mit Nachlauflenkachse Niederflurfahrerhaus (Low Entry)
Lieferung von zwei Dreiachsfahrgestellen mit Nachlauflenkachse Niederflurfahrerhaus (Low Entry) zum Aufbau als Abfallsammelfahrzeuge als Hecklader nach DIN EN 1501-1; geeignet für Aufhau mit ca. 22 m³ großen Drehtrommelaufbauten und Low Level Automatik Schüttungen nach DIN EN 840-1/-2/-3
Zwei Drehtrommelaufbauten mit integriertem zweiteiligen Automatikliiftern
Herstellung von zwei ca. 22 m³ großen Drehtrommelaufbauten sowie zwei Automatikschüttungen mit geteiltem Liftern mit zwei unabhängig voneinanderarbeitenden Kippeinheiten mit Kammaufnahme und Montage der Drehtrommelaufbauten und Automatikschüttungen auf zwei Dreiachsfahrgestelle - Niederflur - (Los 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zwei Dreiachsfahrgestelle mit Nachlauflenkachse Niederflurfahrerhaus (Low Entry)
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zwei Drehtrommelaufbauten mit integriertem zweiteiligen Automatikliiftern
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd10=n3#cvd11=2#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöß gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.