Microsoft Handelspartner Referenznummer der Bekanntmachung: TFM-V-22-005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Handelspartner
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft Produkten auf Basis der BMI-Konditionenverträge.
Erfurt
a) Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft Produkten im Rahmen von Volumenlizenzverträgen mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weitere Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage hierfür bilden die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionenverträge, sowie gegebenenfalls die, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretenden Verträge.
b) Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr haben.
c) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Einrichtungen. Die Bezugsberechtigten Einrichtungen werden in Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die Bestandteil der veröffentlichen Vergabeunterlagen ist detailliert aufgeführt.
Die Beitritte der Bezugsberechtigten Einrichtungen beziehen sich auf den BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag und den BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag. Beitritte zum BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag sind jeweils erst ab dem 13.09.2022 möglich, da bis dahin noch eine bestehende Handelspartner-Rahmenvereinbarung genutzt wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist spätestens 1 Monat vor dem Ablauf der Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu erklären.
1.) Die in der Bekanntmachung unter Ziffer II 1.5 und Ziffer II 2.6 angegebenen Werte stellen den unverbindlichen Schätzwert dar.
2.) Aus der Rahmenvereinbarung können keine weiteren Leistungen abgerufen werden, sobald mit den
getätigten Einzelabrufen/ Beitritten die Obergrenze von [Betrag gelöscht] Euro (zzgl. USt) erreicht wird. (Höchstwert).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt;
2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden;
3) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
4) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen;
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;
c) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen
a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Das Unternehmen hat eine Aufstellung von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge als Anlage beizufügen. Das Unternehmen benennt in mindestens einem früheren Auftrag erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind -Referenz-. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Microsoft- Handelspartnervertrag bzgl. Select Plus-Vertrag und EA (Enterprise Agreement Konzernvertrag) betrifft. Die Anforderungen können in verschiedenen Referenzprojekten erbracht worden sein. Jedes der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt worden sein. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
c)Das Unternehmen ist vom Hersteller Microsoft autorisiert, Microsoft Produkte mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte unter den Bedingungen des
Microsoft BMI Business and Service Vertrages 2021 und des
Microsoft BMI Konzernvertrages 2021 und des
Microsoft BMI Select Plus Vertrages
in Deutschland zu verkaufen.
Dies ist durch eine entsprechende Erklärung von Microsoft nachzuweisen. Bei Unternehmen, die den Status eines Microsoft Licensing Solution Provider (LSP) in Deutschland haben, ist ein aktueller Nachweis des LSP-Status ausreichend.(Mindestanforderung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
c)) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass
- und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde,
- das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und
- alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
§135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
a) gegen § 134 verstoßen hat oder
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.