Infrastrukturmaßnahmen zum Projekt "der 800er" - Teilprojekt Strecke – Leistungsbild Technische Streckenausrüstung – Fahrleitungsanlage im Fahrleitungsabschnitt FL-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastrukturmaßnahmen zum Projekt "der 800er" - Teilprojekt Strecke – Leistungsbild Technische Streckenausrüstung – Fahrleitungsanlage im Fahrleitungsabschnitt FL-3
Fahrleitungsanlage im Fahrleitungsabschnitt FL-3
Jena, Stadtzentrum
Der Abschnitt FL-3 umfasst das Jenaer Stadtzentrum. Er grenzt im Norden im Bereich der Hst Universität an den Abschnitt FL-1, im Osten im Bereich „Steinweg“ an den Abschnitt FL-2, im Südosten im Bereich der Hst Paradiesbahnhof an den Abschnitt FL-5 und im Südwesten im Bereich der Hst Paradiesbahnhof West an den Abschnitt FL-4. Die Grenze zwischen den einzelnen Abschnitten bildet jeweils der jeweilige Streckentrenner.
Alle Fahrdrähte im Abschnitt FL-3 sind zu erneuern. Dort, wo im Bestand bereits Fahrdrähte vom Typ RiS120 vorhanden sind, ist derselbe Typ wieder einzubauen. Dort, wo im Bestand ein Querschnitt von 100 mm² existiert, ist dieser im Zuge der Erneuerung auf 120 mm² zu erhöhen.
Zusätzlich werden vom Gleisdreieck Knebelstraße über das Gleisdreieck Holzmarkt bis zur Weiche W62 (Übergang von Zwei- auf Eingleisigkeit) und bis zu den Abschnittsgrenzen zum FL-1 sowie FL-2 Feeder errichtet. Diese sind vom Typ RiS120 auszuführen. Für die Abfangung des Feeders in Richtung Ernst-Abbe-Platz ist ein zusätzlicher Mast zu stellen. Im Bereich des Löbdergrabens sind für den Feederwechsel zusätzliche Verankerungspunkte als Wandanker (Maste) für ein Querfeld zu errichten.
Zwischen der Weiche W62 und der Hst Ernst-Abbe-Platz wird auf eine Querschnittserhöhung verzichtet, da hier geringe Geschwindigkeiten gefahren werden und somit der elektrische Leistungsbedarf deutlich geringer ausfällt.
Mit der Errichtung der Feeder erhöht sich ebenfalls die Gesamtbelastung in den Bestandsquertragwerken (insbesondere den Quertragseilen). Dies führt zur Erhöhung der Auslastung der Seile (ø ca. +38 %), einer Erhöhung der Spitzenzüge der Maste (ø ca. +45 %) und größeren Zugkräften an den Wandanker (ø ca. +42 %). Aufgrund der damit einhergehenden Überlastung sind betroffene Quertragseile zu tauschen bzw. zu erneuern oder durch ein weiteres (Quertrag-)Seil zu verstärken. Wandanker und Maste sind analog zu prüfen und entsprechend ihrer Mehrbelastung zu erneuern oder zu verstärken. Falls erforderlich ist die Längsaufteilung der Stützpunkte anzupassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Infrastrukturmaßnahmen zum Projekt "der 800er" - Teilprojekt Strecke – Leistungsbild Technische Streckenausrüstung – Fahrleitungsanlage im Fahrleitungsabschnitt FL-3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.