Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar l Metallbauarbeiten Podeste und Geländer Referenznummer der Bekanntmachung: B21.18303
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: B21.18303
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klassik-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar l Metallbauarbeiten Podeste und Geländer
Der Innenraum der Kapelle im Stadtschloss Weimar wird derzeit aufwändig restauriert. Zahlreiche bauzeitliche Fotos des Innenraumes belegen die historische Ausstattung und Gestaltung des Raumes, der in seiner Nord-Süd-Längsachse auf den Altar in einer halbrunden Apsis mit einer ausgemalten Halbkuppel ausgerichtet war. Eine zweireihige Säulenstellung trägt eine dreiseitig umlaufende Empore, deren holzsichtige Deckenbekleidung wiederhergestellt wird, ebenso wie die hölzerne Zierdecke der Hauptdecke.
Die auf den historischen Fotos gut dokumentierten Geländer der Empore sind komplett verschwunden. Lediglich die bauzeitlichen Befestigungspunkte an den Säulen sind noch zu erkennen. Die runden Säulen haben einen tragenden hölzernen Kern, der mit einem stuckierten Gipsmantel verkleidet ist. Das Geländer wird in Abstimmung mit der Denkmalpflege nicht in seiner ursprünglichen Ausformung wiederhergestellt, sondern in abstrahierter Form. Die großen Bögen bilden einen für heutige Vorschriften zu weiten Abstand zwischen den vertikalen Geländerstäben, so dass ein Stab hinzugefügt werden musste.
Auf der unteren Hauptebene gab es der Apsis gegenüber die sogenannte Fürstenloge, die im Prinzip das gleiche Geländer erhält, nur ohne den in dem Bogen hinzugefügten Stab der Empore, da es hier bei der Podesthöhe von 48 cm keine Absturzhöhe nach Bauordnung gibt.
Da es sich insgesamt um eine sehr hochwertige Ausstattung der Kapelle handelt, werden auch an die handwerkliche Qualität der Ausführung der Geländer sehr hohe optische Anforderungen gestellt, d.h. Schweißverbindungen dürfen als solche nicht sichtbar in Erscheinung treten.
Gegenstand der Ausschreibung ist auch die stählerne Unterkonstruktion der beiden Podeste einschließlich der Stufen, die entweder in der vorgeschlagenen Art oder als Teil eines Systems ausgeführt werden kann. Entscheidend ist letztlich die Geometrie der beiden Podeste, die später mit Natursteinplatten belegt werden.
Stadtschloss Weimar
Burgplatz 4
99423 Weimar
Podeste: 2 Stück
Treppen: 3 Stück
Stadtschloss Weimar
Burgplatz 4
99423 Weimar
Der Innenraum der Kapelle im Stadtschloss Weimar wird derzeit aufwändig restauriert. Zahlreiche bauzeitliche Fotos des Innenraumes belegen die historische Ausstattung und Gestaltung des Raumes, der in seiner Nord-Süd-Längsachse auf den Altar in einer halbrunden Apsis mit einer ausgemalten Halbkuppel ausgerichtet war. Eine zweireihige Säulenstellung trägt eine dreiseitig umlaufende Empore, deren holzsichtige Deckenbekleidung wiederhergestellt wird, ebenso wie die hölzerne Zierdecke der Hauptdecke.
Die auf den historischen Fotos gut dokumentierten Geländer der Empore sind komplett verschwunden. Lediglich die bauzeitlichen Befestigungspunkte an den Säulen sind noch zu erkennen. Die runden Säulen haben einen tragenden hölzernen Kern, der mit einem stuckierten Gipsmantel verkleidet ist. Das Geländer wird in Abstimmung mit der Denkmalpflege nicht in seiner ursprünglichen Ausformung wiederhergestellt, sondern in abstrahierter Form. Die großen Bögen bilden einen für heutige Vorschriften zu weiten Abstand zwischen den vertikalen Geländerstäben, so dass ein Stab hinzugefügt werden musste.
Auf der unteren Hauptebene gab es der Apsis gegenüber die sogenannte Fürstenloge, die im Prinzip das gleiche Geländer erhält, nur ohne den in dem Bogen hinzugefügten Stab der Empore, da es hier bei der Podesthöhe von 48 cm keine Absturzhöhe nach Bauordnung gibt.
Da es sich insgesamt um eine sehr hochwertige Ausstattung der Kapelle handelt, werden auch an die handwerkliche Qualität der Ausführung der Geländer sehr hohe optische Anforderungen gestellt, d.h. Schweißverbindungen dürfen als solche nicht sichtbar in Erscheinung treten.
Gegenstand der Ausschreibung ist auch die stählerne Unterkonstruktion der beiden Podeste einschließlich der Stufen, die entweder in der vorgeschlagenen Art oder als Teil eines Systems ausgeführt werden kann. Entscheidend ist letztlich die Geometrie der beiden Podeste, die später mit Natursteinplatten belegt werden.
Geländer : 14 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des
Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
- siehe VI.3.2).
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten Bereich vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine
Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/
Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der
Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein
bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
- siehe VI.3.2).
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung im denkmalgeschützten
Bereich, d. h. Installationsarbeiten in bzw. an historisch bedeutenden und
hochwertigen Gebäuden, vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten 3
Bauprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das
Ergebnis nach Aufforderung beizubringen sind,
- Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
durchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal,
- Angabe, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben sollen
werden.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
- siehe VI.3.2).
Abschnitt IV: Verfahren
Klassik Stiftung Weimar, Abteilung Bau und Denkmalpflege, Burgplatz 4, 99423
Weimar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters
in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB
EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen
oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.
124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der
Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl,
sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das
Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das
Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum
Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen
Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend
belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen
vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem.
§ 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die
Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten
Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu
ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1
bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 7
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs und ergänzenden
Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden
Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über
die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am
30.03.2022 / 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind
Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).