Rahmenvereinbarungen Reinigungsgeräte inklusive Zubehör und Reinigungschemie Referenznummer der Bekanntmachung: 001-2022-UHK-GLM-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen Reinigungsgeräte inklusive Zubehör und Reinigungschemie
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Reinigungsgeräten inklusive Zubehör sowie Reinigungschemie für die Verwaltung und Schulen abzuschließen.
Die Vergabe erfolgt in 4 Losen. Der Bieter kann für ein Los, mehrere oder alle Lose ein Angebot einreichen. Für jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner geschlossen.
Los 1: Rahmenvereinbarung elektrische Reinigungsgeräte inklusive Zubehör
Los 2: Rahmenvereinbarung nichtelektrische Reinigungsgeräte inklusive Zubehör
Los 3: Rahmenvereinbarung Reinigungschemie
Los 4: Rahmenvereinbarung Spezialreinigungsgeräte i-Mop, E-MAX inklusive Zubehör
Rahmenvereinbarung elektrische Reinigungsgeräte inklusive Zubehör
Unstrut-Hainich-Kreis
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Industriestaubsaugern, Kesseltrockensaugern, Bürstsaugern, Reinigungsautomaten/Nachläufern inklusive Zubehör abzuschließen.
Es sind 50 Objekte (42 Schulen, 8 Verwaltungsgebäude) zu beliefern.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten.
Rahmenvereinbarung nichtelektrische Reinigungsgeräte inklusive Zubehör
Unstrut-Hainich-Kreis
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungswagen, Doppelfahreimern, Mopphaltern inklusive Zubehör und diversen Verbrauchsartikeln abzuschließen.
Es sind 50 Objekte (42 Schulen, 8 Verwaltungsgebäude) zu beliefern.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten.
Rahmenvereinbarung Reinigungschemie
Unstrut-Hainich-Kreis
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungschemie abzuschließen.
Es sind 50 Objekte (42 Schulen, 8 Verwaltungsgebäude) zu beliefern.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten.
Rahmenvereinbarung Spezialreinigungsgeräte i-Mop, E-MAX inklusive Zubehör
Unstrut-Hainich-Kreis
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Spezialreinigungsgeräten i-Mop und E-MAX inklusive Zubehör abzuschließen.
Es sind 10 Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis zu beliefern.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 12 a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
vom Bestbieter einzureichen:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen), § 18 ThürVgG (Sanktionen)
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bei Einsatz von Nachunternehmen zusätzlich:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können nur in elektronischer Form über die E-Vergabe-Plattform eingereicht werden. Angebote, die per Post, Telefax oder E-Mail eingereicht werden,müssen ausgeschlossen werden. Die Kommunikation erfolgt ebenfalls ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform.
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Die Auftragserteilung unterliegt den Bedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B). Mit Abgabe eines Angebotes erkennen Sie diese an. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99723
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.