Einzelphotonendetektionssystem Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2021-125
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einzelphotonendetektionssystem
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Forschungszwecke den Kauf eines Einzelphotonendetektionssystems für den Einsatz auf einem CubeSat. Das System soll geeignet sein, eine Einzelphotonenquelle im Orbit zu vermessen und die Quanten-Natur des Lichts nachzuweisen.
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Angewandte Physik
Albert-Einstein-Straße 15
07745 Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Forschungszwecke den Kauf eines Einzel-photonendetektionssystems für den Einsatz auf einem CubeSat. Das System soll geeignet sein, eine Einzelphotonenquelle im Orbit zu vermessen und die Quanten-Natur des Lichts nachzuwei-sen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzelphotonendetektionssystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singapore
NUTS-Code: SG Singapore
Postleitzahl: 118254
Land: Singapur
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99424
Land: Deutschland
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.