Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 18-25-div-P-V-0-8
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dez4.uni-jena.de/Abt_+Zentrale+Aufgaben/Vergabestelle+Bau_+und+Planungsleistungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 6 und 8
Tragwerksplanungsleistungen gem. § 51 ff. iV. m. Anlage 14 HOAI 2013 zu
beauftragen.
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
— Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena(CEEC Jena II)
— Neubau eines Anwenderzentrums (AWZ CEEC Jena).
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden
vorerst vertraglich die Lph 2 bis 3 sowie die Erstellung der HU-Bau für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 8
Tragwerksplanungsleistungen der Maßnahme liegt das Auftragsende voraussichtlich im 2. Quartal 2023.
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 6 und 8 Tragwerksplanungsleistungen gem. § 51 ff. iV. m. Anlage 14 HOAI 2013 zu
beauftragen.
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
— Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena(CEEC Jena II)
— Neubau eines Anwenderzentrums (AWZ CEEC Jena).
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden
vorerst vertraglich die Lph 2 bis 3 sowie die Erstellung der HU-Bau für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung
erster Leistungsphasen.
Die ursprünglich beauftragte Leistung wurde zunächst ergänzt um den Nachtrag 01 "Planung Baugrubenumschließung" in der Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3).
Die Planung der Baugrubenumschließung stellt eine besondere Leistung der Ingenieurbauwerke dar, die bisher nicht Leistungsbestandteil des beauftragten Planungsbüros war.
Diese Leistung wird jetzt erforderlich und kann nur vom Entwurfsverfasser der Tragwerksplanung erstellt werden, da die Baugrubenumschließung in Ihrer Ausgestaltung direkt in die Gebäudeplanung eingreift und im gesamten Planungsprozess koordiniert erstellt werden muss.
Es folgte der Abruf weiterer Leistungsstufen (LPH 4) der Grundleistungen der Tragwerksplanungsleistungen unter Einbeziehung der Erhöhung der anrechenbarer Kosten sowie die Beauftragung der Leistungsstufe 2 (LPH 4) des o.g. Nachtrag 01.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung der letzten Leistungsstufe 3 (LPH 5-6) für den o.g. Nachtrag 01 "Planung Baugrubenumschließung".
Die Errichtung der Baugruben samt Baugrubenverbau für die Neubauten CEEC II und AWZ CEEC soll als vorgezogene Maßnahme erfolgen. Der enge Zeitrahmen für die gesamte Baumaßnahme macht es erforderlich, die Planung einschließlich Vergabe der Baugruben über die bereits beauftragten Leistungen der LPH 2 bis 4 hinaus voranzutreiben.
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 6 und 8 Tragwerksplanungsleistungen gem. § 51 ff. iV. m. Anlage 14 HOAI 2013 zu
beauftragen.
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
— Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena(CEEC Jena II)
— Neubau eines Anwenderzentrums (AWZ CEEC Jena).
Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden
vorerst vertraglich die Lph 2 bis 3 sowie die Erstellung der HU-Bau für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung
erster Leistungsphasen.
Die ursprünglich beauftragte Leistung wurde zunächst ergänzt um den Nachtrag 01 "Planung Baugrubenumschließung" in der Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3).
Die Planung der Baugrubenumschließung stellt eine besondere Leistung der Ingenieurbauwerke dar, die bisher nicht Leistungsbestandteil des beauftragten Planungsbüros war.
Diese Leistung wird jetzt erforderlich und kann nur vom Entwurfsverfasser der Tragwerksplanung erstellt werden, da die Baugrubenumschließung in Ihrer Ausgestaltung direkt in die Gebäudeplanung eingreift und im gesamten Planungsprozess koordiniert erstellt werden muss.
Es folgte der Abruf weiterer Leistungsstufen (LPH 4) der Grundleistungen der Tragwerksplanungsleistungen unter Einbeziehung der Erhöhung der anrechenbarer Kosten sowie die Beauftragung der Leistungsstufe 2 (LPH 4) des o.g. Nachtrag 01.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung der letzten Leistungsstufe 3 (LPH 5-6) für den o.g. Nachtrag 01 "Planung Baugrubenumschließung".
Die Errichtung der Baugruben samt Baugrubenverbau für die Neubauten CEEC II und AWZ CEEC soll als vorgezogene Maßnahme erfolgen. Der enge Zeitrahmen für die gesamte Baumaßnahme macht es erforderlich, die Planung einschließlich Vergabe der Baugruben über die bereits beauftragten Leistungen der LPH 2 bis 4 hinaus voranzutreiben.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Aufgrund des engen Bauzeitenplans und nicht vorhersehbaren Projektumständen (Baufeld) ist die Übernahme weiterer Planungsleistungen für die Baugrubenumschließung durch den Auftragnehmer erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da IB bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist. Sie kann nur vom Entwurfsverfasser der Tragwerksplanung erstellt werden, da die Baugrubenumschließung in Ihrer Ausgestaltung direkt in die Gebäudeplanung eingreift und im gesamten Planungsprozess koordiniert erstellt werden muss - Gefahr von Informations- und Zeitverlust, erhöhtem Abstimmungsbedarf - bei Beauftragung eines Dritten erhebliche Mehrkosten durch Mehraufwand und Doppelbeauftragung von Teilleistungen der Tragwerksplanung