Patientenmonitoring OP/ITS/IMC - Erweiterung A5 / Erneuerung-Ergänzung Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 862.W.22.036
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenmonitoring OP/ITS/IMC - Erweiterung A5 / Erneuerung-Ergänzung Bestand
Erweiterung A5 / Ergänzung & Erneuerung Bestand Patientenmonitoring OP/ITS/IMC UK Jena
Das UK Jena betreibt klinikübergreifend ein komplexes und vernetztes Patientenmonitoring-System.
In den Bereichen OP / ITS / IMC sind Geräte der Firma Philips im Einsatz, dazu zähen u.a. über 30 Monitorzentralen, ca. 600 Patientenmonitoren sowie Analysemodule. Klinikweit kommen im UK Jena Masimo Sensoren zum Einsatz, sodass angebotene Geräte mit der Masimo Rainbow Technologie ausgestattet sein müssen. Ein Austausch der Gesamtanlage kommt nicht in Frage, sodass alternative Anbieter eine Systemkombatibilität nachweisen müssen.
Universitätsklinikum Jena Am Klinikum 1 07747 Jena
Das UK Jena betreibt klinikübergreifend ein komplexes und vernetztes Patientenmonitoring-System.
In den Bereichen OP / ITS / IMC sind Geräte der Firma Philips im Einsatz, dazu zähen u.a. über 30 Monitorzentralen, ca. 600 Patientenmonitoren sowie Analysemodule. Klinikweit kommen im UK Jena Masimo Sensoren zum Einsatz, sodass angebotene Geräte mit der Masimo Rainbow Technologie ausgestattet sein müssen. Ein Austausch der Gesamtanlage kommt nicht in Frage, sodass alternative Anbieter eine Systemkombatibilität nachweisen müssen.
Grundlage für den Betrieb dieser Systemlandschaft ist ein Servicekonzept, welches mit dem Lieferanten auf die Bedürfnisse des UKJ angepasst wurde und weiterzuentwickeln ist. Dieses beinhaltet alle Serviceaaspekte wie Störungsmeldungen, Online-Fehlersuche, Schulungen für den First-Line Service der Medizintechnik, weiterführende Anwenderschulungen, Ersatzteillvorhaltung etc. durch den Dienstleister bzw. Medizintechnik des UKJ.
Aktuell sind in 2022 für den Neubau des Gebäudeteils A5 eine ITS und eine IMC mit Zentralen und Monitoren neu auszustatten, darüber hinaus sind 6 Monitorzentralen aufgrund von "End of Service" lt. Mitteilungen des Herstellers (Philips) zu ersetzen. Die Mittelfristplanung sieht für den Zeitraum 2023- 25 eine teilweise system- bzw. verschleißbedingte Erneuerung der Geräte und Anlagen vor. Diese Leistungen sind Gegenstand des Verfahrens.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll ein erweitertes Konzept für Ausstattung, Betrieb und Service der neu auszustattenden, auszutauschenden Anlagen und System entwickelt werden. Darüber hinaus soll aufgrund von gestiegenen Anforderungen hinsichtlich IT-Sicherheit, Personaldichte, Aufwendungen zur Dokumentation und Service ein Konzept zur stärkeren Vernetzung und flexibleren Nutzung der vorhandenen Ressourcen gemeinsam mit den teilnehmenden Firmen entwickelt werden. Damit soll auch die Ausfallsicherheit der Gesamtanlage strukturell verbessert werden. Dafür sind Betriebskonzepte zu entwickeln und zu bewerten.
lt. Ergebnisse des Dialogs
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Verlängerung der Laufzeit auf max. 6 Jahre
Nachweis der Kompatibilität zum vorhandene Systemen der Fa. Philips
Nachweis der Verfügbarkeit der Masimo Rainbow Technologie für die Geräte
Referenzbewertung
lt. Ergebnisse des Dialogs
Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Verlängerung der Laufzeit auf max. 6 Jahre
Der Anbieter der im UK Jena eingesetzten Gerätetechnik:
Philips GmbH Market DACH
Röntgenstraße 22
22335 Hamburg
ist mit Interessenbestätigung vorausgewählt / präqualifiziert.
Ein erster Dialogtermin ist für Dienstag, 05.April 2022 geplant.
Wir bitten um Terminreservierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft.
- Nachweis Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall mit folgenden Deckungssummen: 2 Mio. EUR für Personenschäden, 2 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich festangestellten Beschäftigten
- Liste der wesentlichen analogen Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit Bezeichnung und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitraum und Ansprechpartner (mit Kontaktdaten)
- Nachweis von zwei erfolgreich realisierten Referenzinstallationen vergleichbarer Größe an Universitätskliniken bzw. Kliniken der Maxi-malversorgung in Deutschland / Österreich Schweiz (DACH) in den letzten 5 Jahren
- Nachweis der Kompatibilität des eingesetzten alternativen System mit den Gerätesystemen der Firma Philips über eine erfolgreich realisierte Referenzinstallation in ähnlicher, angemessener Größenordnung
- Anbieter bestätigt die Ausstattung der angebotenen Geräte mit der Masimo Rainbow Technologie
- Anbieter sagt zu, die Mitarbeiter der Abt. Medizintechnik des UKJ zur eigenständigen Behebung von kritischen Fehlern (z. B.: Ausfall einer Zentrale) innerhalb von 2 h in die Lage zu versetzen, durch Schulungen, Gewährung von vollständigen Servicezugängen, Ersatzteilvorhaltung, etc.
- Anbieter bestätigt, dass im Zuge der Vertragserfüllung während der Regelarbeitszeiten mind. zwei für den Standort Jena verantwortliche Servicetechniker zur Verfügung stehen
- Anbieter bestätigt Einrichtung bzw. Vorhandensein eines Zentrallagers für Ersatzteilversorgung im Bereich D-A-CH zur Sicherstellung einer Belieferung bei Notwendigkeit innerhalb von 48h
Erklärungen laut ThürVgG. Die dafür erforderlichen Formblätter liegen vorab den Teilnahmeunterlagen zur Information bei. Erst nach Angebotsauswertung wird der Bestbieter durch die Vergabestelle zur Vorlage der Erklärungen zum Thüringer Vergabegesetz aufgefordert und muss diese innerhalb von 3-5 Werktagen übermitteln. Eine Einreichung per Email ist dabei ausreichend.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Einreichung des Teilnahmeantrages sind nur die unter der Rubrik: "vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" eingestellten Dateien relevant.
Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen des Anbieters besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern.
Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer).
Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffene Bieter ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYARXBH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uniklinikum-jena.de