Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen - Unterhaltsreinigung - für 40 Gebäude der FSU Jena" Los 11 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-3 Los 11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen - Unterhaltsreinigung - für 40 Gebäude der FSU Jena" Los 11
Erwartet wird ein Angebot für einen oder mehrere Rahmenverträge auf Basis eines Werkvertrages über die Durchführung von Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung).
Albert-Einstein-Straße, Am Johannisfriedhof, Kahlaische Straße, Mälzerstraße Jena
Erwartet wird ein Angebot für einen oder mehrere Rahmenverträge auf Basis eines Werkvertrages über die Durchführung von Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung). Der Zuschlag über das Gesamtvolumen dieser Ausschreibung wird entweder an einen Dienstleister,
maximal 11 Dienstleistern, vergeben, der bzw. die unabhängig voneinander die in der Ausschreibung
geforderten Leistungen zu erbringen hat bzw. haben. Die Leistungen umfassen sämtliche
hier ausgeschriebenen objektbezogenen Leistungen.
Die in diesen Allgemeinen Rahmenbedingungen und in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung
aufgeführten Anforderungen gelten für alle Lose.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Nachweis der Eignung durch Vorlage eines gültigen Präqualifizierungszertifikates, in denen
sämtliche Ausschlussgründe überprüft wurden oder
- eine unterzeichnete Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§
123 und 124 GWB, und
- aktuelle (bedeutet nicht älter als sechs Monate ab Ende der Angebotsfrist) Kopie des Handelsregister-
oder Berufsregisterauszuges (nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
dem der Bieter seinen Sitz hat), des Eintrages in die Handwerksrolle sowie des Innungseintrages
(jeweils soweit einschlägig bzw. nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der
Bieter seinen Sitz hat),
- aktuelle (bedeutet nicht älter als sechs Monate ab Ende der Angebotsfrist) Kopie der
Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung
der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
- die erforderlichen Firmenangaben zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Datum der Unternehmensgründung,
den Hauptsitz des Unternehmens sowie weitere Unternehmensstandorte
etc. (ggf. auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer), sowie falls zutreffend
Angaben dazu, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen
verknüpft ist, die Beteiligungsverhältnisse darstellt (möglichst als Schaubild) sowie die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Nachunternehmen
sowie die Leistungsinhalte der Nachunternehmen;
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen für Personenschäden,
Sach- und Umweltschäden, Bearbeitungsschäden, Schlüsselverlustschäden und
Vermögensschäden für die Laufzeit des Vertrages. Die Deckungssummen betragen je Schadensfall
Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] EUR,
Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR;
Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR;
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) werden Unterlagen
und Angaben gefordert, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Grundsätzlich
sind Eigenerklärungen vorzulegen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem
Angebot vorzulegen:
Angaben zu seinen Gesamtumsätzen der letzten drei Jahre sowie die bezüglich der
besonderen
Leistungsart/Tätigkeitsbereich des Auftrags: hier Reinigungsdiensten; ersatzweise hierzu die
Geschäftsberichte der letzten drei Jahre ihres Unternehmens (soweit diese zur Veröffentlichung
verpflichtet sind);
aussagekräftige Referenzen (mindestens 3) für die erfolgreiche Durchführung vergleichbarer
Dienstleistungen mit vergleichbarem Umfang; aussagekräftig bedeutet, dass Referenzen nicht
das Recht des Auftraggebers weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen, ausgeschlossen
oder eingeschränkt wird, sowie die Dienstleistung noch andauert oder deren Ende
nicht mehr als 24 Monate zurückliegt;
Neugründungen können in sonst geeigneter Weise (z. B. durch Vorlage früherer drei Referenzangaben)
einen entsprechenden Nachweis erbringen;
Nachweis über der Zertifizierung nach EMAS oder nach DIN EN ISO 14001 über ein zertifiziertes
Umweltmanagementsystem oder ein gleichwertiges System in Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen;
Vorlage eines ökonomischen und ökologischen Reinigungskonzeptes, das ein modernes und
optimiertes Reinigungsmanagement beinhaltet, was darüber hinaus die Zertifizierung nach EN
ISO 50001 bzw. DIN EN ISO 50001 erfordert.
Nachweise mittels Eigenerklärung:
- zur Akzeptanz einer externen Qualitätsüberwachung der Reinigungsergebnisse;
- das Führen von Arbeitszeitnachweisen (soweit gefordert, s. dazu Ziffer 4.3 dieser Unterlage),
die den Aufsichtsbehörden oder auch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfügung gestellt
werden, die auch gleichzeitig als Beleg für die erbrachte Leistung dienen;
- Herstellererklärung mit Nachweis der KVV-Berechnung (alternativ: Zertifizierung nach
EU Ecolabel) über die Einhaltung der Mindestkriterien (EU-Amtsblatt, Beschluss der
Kommission 2011/383/EU, 28. Juni 2011)
- Herstellererklärung (alternativ: Zertifizierung nach EU Ecolabel) über die Einhaltung der
Mindestkriterien (s. EU-Amtsblatt, Beschluss der Kommission 2011/383/EU)
- zur biologischen Abbaubarkeit von Tensiden
- zur anaeroben Bioabbaubarkeit
- zum Ausschluss verbotener oder Beschränkungen unterworfener Stoffe
- zu quartäre Ammoniumsalze
- zu gefährlichen Stoffe und Gemische (zusätzlich neben der Herstellererklärung ist die
Liste der Inhaltsstoffe sowie Sicherheitsdatenblatt vorzulegen, sofern keine EU Ecolabel
Zertifizierung nachgewiesen wird)
- zur Liste nach Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführte Stoffe
(zusätzlich neben der Herstellererklärung ist die Liste der Inhaltsstoffe sowie Sicherheitsdatenblatt
vorzulegen, sofern keine EU Ecolabel Zertifizierung nachgewiesen wird)
- zu Biozide (zusätzlich neben der Herstellererklärung sind Angaben zur Biozid-
Konzentration sowie Sicherheitsdatenblätter vorzulegen, sofern keine EU Ecolabel Zertifizierung
nachgewiesen wird)
- zu Duftstoffe
- zu flüchtige organische Verbindungen (zusätzlich neben der Herstellererklärung ist die
Berechnung der Stoffkonzentrationen sowie Sicherheitsdatenblätter aller organischen
Lösungsmittel vorzulegen, sofern keine EU Ecolabel Zertifizierung nachgewiesen wird)
- zum Phosphor (zusätzlich neben der Herstellererklärung ist die Berechnung der Stoffkonzentrationen
vorzulegen, sofern keine EU Ecolabel Zertifizierung nachgewiesen
wird)
- zu Verpackungen (zusätzlich neben der Herstellererklärung ist die Berechnung des Gewichtes/
Nutzenverhältnisses vorzulegen, sofern keine EU Ecolabel Zertifizierung nachgewiesen
wird)
- zu Nutzerinformationen
- Nachweis der Schulung (alternativ: Zertifizierung nach EU Ecolabel) über die Einhaltung
des Mindestkriteriums Schulungen und Unterweisungen (s. EU-Amtsblatt, Beschluss der
Kommission 2011/383/EU)
Neben den gesetzlichen Bedingungen sind besondere Bedingungen bei der Auftragsausführung
zu beachten und zu erklären bzw. nachzuweisen:
2.2.1 Verpflichtende Erklärungen und Nachweise gemäß dem Thüringer Gesetz über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) - Bestbieterprinzip
Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2
ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG -
Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen
- Sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
(§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung
der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
erfüllt. Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.