Röntgen-Photoelektronenspektrometer (XPS)-System Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2021-161
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgen-Photoelektronenspektrometer (XPS)-System
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Beschaffung eines Röntgen-Photoelektronenspektrometers (XPS) zur Oberflächencharakterisierung von vornehmlich anorganischen Pulvern mit hohem Anteil der Elemente Kohlenstoff und Stickstoff sowie verschiedenen Metallen. Dieses System ist für die Nutzung am Institut für Technische Chemie und Umweltchemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Rahmen des Lehr- und Forschungsbetriebs vorgesehen.
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Technische Chemie, Philosophenweg 7a, 07743 Jena,
(Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC), Raum CEEC 004).
Röntgen-Photoelektronenspektrometer (XPS) mit Wasserumlaufkühler inkl. Unterweisung der Bediener in Betrieb und Wartung sowie Benutzung der Geräte-Software zur Auswertung. Die Gerätespezifikationen (Mindestkriterien) sind ausführlich beschrieben in Anlage 2 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Röntgen-Photoelektronenspektrometer (XPS)-System
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an
die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit
Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von
15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen
kann.