Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude Stadt Nordhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 12/65/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung Verwaltungsgebäude Stadt Nordhausen
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt, die Unterhaltsreinigung für ihre Verwaltungsgebäude Rathaus, Stadthaus, Neues Rathaus sowie Postgebäude neu zu vergeben.
99734 Nordhausen, Thüringen
Die Stadt Nordhausen (Auftraggeberin) beabsichtigt, die Unterhaltsreinigung für ihre Verwaltungsgebäude Rathaus, Stadthaus, Neues Rathaus sowie Postgebäude neu zu vergeben (Auftragnehmerin). Im Leistungsverzeichnis sind die Mindestanforderungen an die Reinigungsqualität sowie deren Umfang detailliert beschrieben und müssen präzise eingehalten bzw. erfüllt werden.
Für die Angebotsabgabe sind die beigefügten Unterlagen zu verwenden und entsprechend zu unterzeichnen. Alle eingehenden Angebote werden anhand der Vergabekriterien geprüft. Ist die Vollständigkeit und Gültigkeit eines Angebotes gegeben, wird es in Form einer Bewertungsmatrix mittels Punktevergabe gewertet. Unvollständige bzw. ungültige Angebote können nicht weiter berücksichtigt werden.
Dieser Auftrag wird vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 fest vergeben. Er verlängert sich automatisch immer jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit des Auftrages beträgt 4 Jahre - bis längstens 30.11.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
MIT DEM ANGEBOT SIND VORZULEGEN:
- Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend mit dem Angebot einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden.)
- vollständig ausgefüllter "Kalkulationsbogen - Unterhaltsreinigung", "Bewertungsmatrix - Fragebogen", sowie die "Stundenverrechnungssatz-Kalkulation",
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
- die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 DSGVO",
- das Formblatt „Unternehmensdaten“,
- Erklärung zu Unterauftragnehmern
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AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND VORZULEGEN:
- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,
- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur Eignungsleihe,
sowie
die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters/derBieter:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG -
Sanktionen
und ggf. für Nachunternehmer:
- Verpflichungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
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HINWEISE:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der Eignung gemäß § 48 Abs. 8 VgV durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt wird.
2. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem ThürVgG.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
MIT DEM ANGEBOT SIND VORZULEGEN:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei
AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE SIND VORZULEGEN:
Siehe Formblatt 631 EU
- den Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten in den letzten 2 Jahren
sowie
- den Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung
MIT DEM ANGEBOT SIND VORZULEGEN:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei
- bei Unterauftragnehmern: Erklärung bzw. Verpflichtung zu Unterauftragnehmern
- bei Bietergemeinschaft: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der
Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die
Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter
hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die
Eigenerklärungen und Angaben unter Ziff. III. dieser Auftragsbekanntmachung und
ggf. weitere Erklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Vollständiges Ausfüllen der Vergabeunterlagen:
Das Leistungsverzeichnis/die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind vollständig
auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen. Das Angebot
muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Anderenfalls muss das Angebot wegen
Unvollständigkeit/Nichtenthaltens der geforderten Erklärungen von der Wertung
ausgeschlossen werden.
elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de)
heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form
über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf
anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail
oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage
nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und
Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des
Vergabeverstoßes
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.
1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist
schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]