Neubau Kommunikationszentrum FOCUS, Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR - Nichtoffener Wettbewerb gem. RPW 2013 für 20 Teilnehmer mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: FOCUS WB 01/2022
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kommunikationszentrum FOCUS, Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR - Nichtoffener Wettbewerb gem. RPW 2013 für 20 Teilnehmer mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren
Nichtoffener, anonymer, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) für Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen.
Die Friedrich-Schiller-Universität prägt den Charakter Jenas als zukunftsorientierte und weltoffene Stadt entscheidend mit. Sie ist Anziehungspunkt für junge Menschen und Forschende aus aller Welt und macht Jena weit über die Grenzen Deutschlands hinaus sichtbar. Um die Universität hat sich in Jena eine sehr erfolgreiche Kooperationskultur entwickelt. Hier arbeiten Universität, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitätsklinikum, Fachhochschule, Stiftungen, Hightech-Industrie und städtische Einrichtungen eng zusammen und bilden eine lebendige, produktive und weit sichtbare Wissenschafts- und Wirtschaftsregion mit Partnern in aller Welt.
Der Campus Beutenberg hat sich in den letzten 25 Jahren zu einem außeruniversitären Wissenschaftsplatz von internationalem Rang entwickelt. Grundlagen- und Angewandte-Forschung auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und der Physik bestimmen sein Profil. Graduiertenschulen mit internationaler Strahlkraft ziehen junge Wissenschaftler aller Kontinente an die Institute dieses Campus. Seit September 2018 beherbergt er zusätzlich das Excellenz-Cluster "Balance of the Microverse". Es bündelt die Stärken der universitären Profil-Linien LIFE und LIGHT in Mikrobiologie, Chemischer Biologie, Infektionsbiologie, Medizin, Ökologie, Optik/Photonik, Materialwissenschaften, Bioinformatik und Ethik an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, dem Universitätsklinikum und acht außeruniversitären Forschungsinstituten des Beutenberg Campus.
Diese Entwicklungen erfordern nicht nur exzellente Forschungsbauten, sondern ebenso Räume der interdisziplinären Kommunikation und des interkulturellen Austauschs. Hieran mangelt es am Campus Beutenberg. Das bestehende Abbe-Zentrum Beutenberg kann diese Anforderungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht nicht erfüllen. Eine entsprechende Ergänzung inhaltlicher und räumlicher Art ist notwendig.
Mit dem FOCUS sollen die Bedingungen für die interne und externe Kommunikation deutlich verbessert und ein weiterer Innovationsbeschleuniger für die Stadt Jena geschaffen werden. Es ist Treffpunkt der Beutenberg Community und gleichzeitig Anlaufpunkt für lokale, regionale und internationale Partner und Gäste des Beutenberg Campus, der Universität und der Stadt. In zentraler Lage auf dem Campus soll FOCUS als offen zugängliches und flexibles Kommunikationszentrum etabliert werden. Damit werden Forschung und Entwicklung sowie der Ausbau internationaler Netzwerke als Standortpotenziale gestärkt.
Es wird an zentraler und gut sichtbarer Stelle des Beutenberg Campus in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Abbe Zentrum Beutenberg errichtet und bietet so die notwendigen räumlichen und inhaltlichen Ergänzungen zur dort vorhandenen Mensa und dem großen Hörsaal.
Das Raumprogramm des Neubaus FOCUS auf dem Beutenberg Campus umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot, nebst den erforderlichen Nebenräumen und Lagerflächen, eine Nutzungsfläche von rund 1.302 qm.
Es wird ein Entwurf erwartet, der in gestalterischer und funktionaler Qualität überzeugt und in hervorragender Weise die Ziele des nachhaltigen Bauens wirtschaftlich umsetzt. Für die Baumaßnahmen sind Baukosten in den Kostengruppen 200-600 von ca. 6,23 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. Die Übergabe des Neubaus in die bestimmungsmäßige Nutzung soll Ende 2025 erfolgen.
Das Bauvorhaben FOCUS auf dem Campus Beutenberg steht darüber hinaus in engem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben FORUM im Stadtzentrum von Jena. Beide, als Kommunikationszentren zu entwickelnde Neubauten, sollen Knotenpunkte der Jenaer Forschungs-Hotspots bilden und sind als "Geschwister im Geiste" zu verstehen. Bezugnehmend auf die jeweiligen Standortbesonderheiten sollen sich die Neubauten durch moderne und einladende Raumkonzepte auszeichnen sowie möglichst ideale Voraussetzungen für die Vernetzung und Wissenschaftskommunikation bieten.
Das Projekt wird durch die Carl-Zeiss-Stiftung gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Architekten/innen (federführend) und Landschaftsarchitekten/innen.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Zum Nachweis der Fachkunde müssen mit dem vorliegendem Projekt hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Die Bewerber müssen jedoch 4 Referenzen (2 Architektur, 2 Landschaftsarchitektur) auswählen und im Teilnahmeantrag (Abschnitt 3.1.1-3.2.2) darstellen.
1. Eignungskriterien formal (Eigenerklärungen/Auflagen):
Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter*in ausgefüllter und form- sowie fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag mit:
- Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen / zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1) / das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes;
- im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt);
- in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung und/oder durch Vorlage eines Registerauszuges und/oder unter Verwendung des Formblattes "Vollmacht Unterschriftsbefugnis" (Anlage C);
- Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
2. Mindestkriterien Objektplanung für Gebäude und Innenräume i.S. 2021 HOAI §34:
Nettojahresumsatz im Leistungsbild für Gebäude und Innenräume i.S. HOAI 2021 §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021[ggf. Prognose]): größer/gleich 0,2 Mio. EUR netto pro Jahr *
Vollzeitäquivalent der Beschäftigten (Architekten/innen bzw. Ingenieuren/innen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI §34: größer/gleich 3 pro Jahr *
2.1 Mindestkriterien an Referenzprojekte im Leistungsbild Objektplanung i.S. 2021 HOAI §34:
a. Genau 2 Referenzprojekte mit Zuordnung Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme i.S. HOAI §2 und mit vergleichbarer Komplexität, idealerweise aus der Gebäudetypologie "wissenschaftliche Lehre, Forschung und Kommunikation", bei denen mindestens die LPH 2-5 i.S. HOAI 2021 §34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss der LPH 5 i.S. HOAI 2021 §34 innerhalb der letzten 8 Jahre (02/2014-01/2022) erfolgte, mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) jeweils größer/gleich 2,0 Mio. EUR netto.
- mindestens 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 02/2014-01/2022 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i.S. HOAI 2021 §34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber])
- mindestens 1 Referenzprojekt, dass der Honorarzone größer/gleich III i.S. HOAI 2021 §35 zuzuordnen ist;
- mindestens 1 Referenzprojekt, das mit der Bauaufgabe "Gebäude für wissenschaftliche Lehre, Forschung und Kommunikation (Hörsaal, Institutsgebäude, Seminargebäude und Ausstellungsgebäude)" vergleichbar ist.
3. Mindestkriterien Objektplanung für Freianlagen i.S. HOAI 2021 §39:
Nettojahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2021 §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021[ggf. Prognose]): größer/gleich 0,15 Mio. EUR netto pro Jahr *
Vollzeitäquivalent der Beschäftigten (Landschaftsarchitekten/innen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) im Leistungsbild Freianlagen i.S. HOAI 2021 §39: größer/gleich 2 pro Jahr *
3.1 Mindestkriterien an Referenzprojekte im Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen i.S. HOAI 2021 §39
Genau 2 Referenzprojekte mit Zuordnung Neuanlage i.S. HOAI 2021 §2 und mit vergleichbarer Komplexität, bei denen mindestens die LPH 2-5 i.S. HOAI 2021 §39 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss der LPH 5 i.S. HOAI 2021 §39 innerhalb der letzten 8 Jahre (02/2014-01/2022) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 nach DIN 276) jeweils größer/gleich 0,1 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
- mindestens 1 Referenzprojekt mit einer freiraumplanerisch bearbeiteten Fläche von größer/gleich 1.500 qm;
- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III i.S. HOAI 2021 §40.
* Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) sind Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.
Hinweis zu den Referenzen: Mehrfachnennungen von Referenzen in den Kategorien 2.1 a.) und b.) bzw. 2.1 b.) und c.) sind zulässig, müssen aber in jeder Kategorie, in der sie berücksichtigt werden sollen, vom Bewerber gesondert und vollständig eingetragen werden. Es werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die in der jeweiligen Kategorie vom Bewerber angegeben wurden.
Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags (Abschnitt 3.1.1-3.2.2) mit geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BG) müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
Teilnahmeberechtigt sind Architekt/innen, bauvorlageberechtigte Ingenieur/innen und Landschaftsarchitekt/innen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.
Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen und Anlage A1 und A2 zum Bewerbungsbogen (Punkt 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebau
- Stadträumliche und Freiräumliche Einbindung
- Positionierung des neuen Baukörpers
- Städtebauliche Bezüge und Verflechtung
- Erschließung / Eingänge
Architektonische Gestaltung
- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit
- Fassadengestaltung
- Architektonische Qualität der Innenräume / Qualität der
Außenräume
- Konstruktion/Material
- Aufenthaltsqualitäten
- Freianlagenkonzept
Funktionen
- Erschließung (außen und innen)
- Funktionale Zuordnung / Orientierung
- Raumzuschnitte, Belichtung, Belüftung
- Orientierung zu den Außenräumen
- Nutzungsflexibilität
- Barrierefreiheit
- Kommunikationszentrum
Nachhaltigkeit
- Energieeffizienz
- Baumaterialien / Baustoffe
- Lebenszykluskosten
- Flächenversiegelung
Realisierbarkeit
- Programmerfüllung
- Einhaltung des Kostenrahmens
- Genehmigungsfähigkeit
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis des §35 und §40 HOAI 2021 ermittelt worden. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, Preise und Anerkennungen wie folgt zu vergeben:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;
4. 2 Anerkennungen à [Betrag gelöscht] EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise und Anerkennungen unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Neben 5 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 15 Teilnehmerteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
(2) Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
(3) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(4) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRJGV
Rückfragen müssen bis 7 Tage vor der Abgabefrist, bis spätestens Montag, den 14.03.2022, 12:00 Uhr gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRJGV
(5) Termine Wettbewerb:
- Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 25.04.2022
- Rückfragenkolloquium: 11.05.2022
- Abgabe Pläne: 21.06.2022
- Abgabe Modell: 05.07.2022
- Preisgericht: 21.07.2022
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Thüringen ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
(6) Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab.
Bei der Realisierung der Baumaßnahme ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mindestens die Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 5 nach HOAI §34 / §39 zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises einschließlich des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Die Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNTRJGV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/