Fachplanung für Tragwerksplanung, Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 18/B/DK/722000-01 B-4
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kij.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung für Tragwerksplanung, Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena
Stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gem. § 49 und § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Mithilfe von Investitionszuschüssen aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE)
2014-2020, EFRE Programm-IP 5.1.1.1.1./9b
Vorhabensnummer: 0142/2020
Bewilligungsnummer/n: 9161-6003/20
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fachplanung für Tragwerksplanung, Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gem. § 49 und § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistungen Tragwerksplanung
Im Zuge der Planung des Leit- und Orientierungssystems wurde entschieden, dass der Schriftzug „ernst-abbe-bibliothek“ als Pflichtbeschilderung am Gebäudeteil der Bibliothek anzubringen ist. In Abstimmung mit dem Nutzer und den zu beteiligenden Ämtern wurde festgelegt, den Schriftzug am Technikgeschoss anzuordnen. Für die Tragkonstruktion, die direkt an der Stahlkonstruktion befestigt wird, ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen und im Zuge der bauordnungsrechtlichen Beantragung der Werbeanlage einzureichen. Es ergeben sich zusätzlich notwendige Planungsleistungen im Bereich der Tragwerksplanung.
Bezugnehmend auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wurde die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung kommt es nicht zur Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrages.