Beschaffung eines Da Vinci-OP-Robotersystems
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Da Vinci-OP-Robotersystems
Vor dem Hintergrund der Steigerung der Effizienz und der Qualität, durch den Einsatz von Produkten zur adäquaten Versorgung der Patienten im Gesundheitswesen, sollen für das Regiomed-Klinikum Coburg ein OP-Roboter-System „Da Vinci" angeschafft werden.
Klinikum Coburg
Vor dem Hintergrund der Steigerung der Effizienz und der Qualität, durch den Einsatz von Produkten zur adäquaten Versorgung der Patienten im Gesundheitswesen, sollen für das Regiomed-Klinikum Coburg ein OP-Roboter-System „Da Vinci" angeschafft werden.
"Da Vinci" ist ein hochentwickeltes System zur computergestützten Operation. Es ermöglicht den Ärzten schonend an Stellen zu operieren, die äußerst präzises Vorgehen erfordern. Der Arzt bedient dazu einen Computer, der die Befehle an drei Operationsarme und einen Kameraarm weitergibt. Diese verfügen über komplexe Bewegungsmechaniken und hocheffiziente Filter. Sie sind ebenso beweglich wie eine menschliche Hand, dabei aber sehr viel exakter.
Der Vertrag beinhaltet:
- die Lieferung des Roboter-Systems mit Zubehör
- Längere Trainings- und Einweisungsprogramm für die Operateure
- Festgelegte Anzahl vor Ort OP- Betreuung durch den Hersteller
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Firma Intuitive Surgical Deutschland GmbH hat derzeit mit ihren Da Vinci-OP-Robotersystemen div. technische und medizinische Alleinstellungen in der Durchführung von roboterunterstützten Operationen in vielen chirurgischen Bereichen.
Das zu beschaffende System Da Vinci-Xi ist optimal geeignet, bei unterschiedlichen interdisziplinären Operationen unterstützend eingesetzt zu werden. Das System bietet eine präzise Steuerung der eigens für die jeweiligen Anwendungen entwickelten Instrumente. Den Da Vinci-OP-Robotern ist die CE-Zertifizierung ganzheitlich für Urologie, Gynäkologie, Allgemeinchirurgie, HNO, Ösophagus Chirurgie und Thoraxchirurgie erteilt worden. Die OP-Roboter-Systeme verfügen über ein einzigartiges und umfassendes Sortiment an robotischen – in alle Richtungen bewinkelbaren – Instrumenten und Klammernahtgeräten mit sieben Freiheitsgraden und Rotation. Die Option einer Doppelkonsole, die es ermöglicht, 2 Chirurgen gemeinsam eine OP durchführen zu lassen (z. B. für die Urologie, Gynäkologie oder Viszeralchirurgie) und eine „echte“ 3-D-Bildgebung durch Bildaufnahmen mittels 2 synchron arbeitender Kameras sowie Darstellung ohne 3-D-Brille sind auch nur an den Da Vinci-Systemen möglich. Nur mit dem Da Vinci-System ist die Nutzung von Energieinstrumenten zur Gefäßversiegelung und Ultraschallchirurgie sowie zur Klammernaht möglich, die vom Chirurgen über die Konsolen gesteuert werden können. Darüber hinaus kann das Da Vinci-System mit einer Table-Motion-Funktion in Verbindung mit einem eigens für den Einsatz mit dem Da Vinci-System konzipierten OP-Tisch ausgestattet werden. Diese Kombination ermöglicht, dass die OP-Tisch-Bewegungen synchron zu den Bewegungen der Roboter-Arme erfolgen und damit die Position des Tisches entsprechend den operativen Anforderungen angepasst werden kann. Auf diese Weise können komplexe Eingriffe ohne intraoperative Umsetzung der Trokare und ohne Umlagerung des Patienten durchgeführt werden.
Das Da Vinci-System verfügt als einziges roboterbasiertes System über eine sogenannte „Single-Port-Technologie“ mit computergesteuerter rechts- und links- Erkennung. Durch die Fluoreszenz-Bildgebung im Nahinfrarotbereich in Verbindung mit der 3D-HD-Auflösung und der damit hochauflösenden Kontrastdarstellung von Gewebestrukturen, wie z. B. der selektiven Gefäßerkennung in der Nierenchirurgie und der Darmchirurgie sowie in der onkologischen Chirurgie, ergeben sich weitere Alleinsteilungsmerkmale.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung eines Da Vinci-OP-Robotersystems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm