Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (im Einzelnen s. II.2.4) - Neubau Kommunikationszentrum FOCUS, Friedrich-Schiller-Universität Jena Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (im Einzelnen s. II.2.4) - Neubau Kommunikationszentrum FOCUS, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Entwicklung des Kommunikationszentrums FOCUS in zentraler Lage des Campusgeländes Beutenberg ca. 2 km südlich der Altstadt von Jena. Der Neubau soll die Bedingungen für die interne und externe Kommunikation deutlich verbessern, einen weiteren Innovationsbeschleuniger für die Stadt Jena schaffen und die Standortpotentiale hinsichtlich Forschung und Entwicklung sowie den Ausbau internationaler Netzwerke stärken.
Das Raumprogramm umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie erforderliche Neben- und Lagerflächen und weist eine Nutzungsfläche von rund 1.300 qm aus.
Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs, der 2022 durchgeführt wird, liefert die Grundlage der baulichen Entwicklung. Darüber hinaus ist geplant, die Projektsteuerung in die Vorprüfung zum Wettbewerb einzubinden.
07743 Jena
Die zu vergebenden Steuerungsleistungen betreffen im Einzelnen folgende Maßnahmen:
1. Neubau eines Kommunikationszentrums;
2. Gestaltung von Freiflächen;
Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GEG 2020 erfolgen.
Im Ergebnis sollen architektonisch ansprechende Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Betrieb ermöglichen.
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung (Hörsaal, Institutsgebäude); 2. Art der Baumaßnahme: Neubau, Anlage Freiflächen; 3. Größenordnungen: rd. 2.300 qm BGF insgesamt / rd. 1.000 qm Freiflächen; 4. Geschätzte Gesamtbaukosten (Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276): ca. 8,9 Mio. EUR brutto.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen).
Das Projekt wird teilweise mit Spendengeldern der Carl-Zeiss-Stiftung finanziert. Die entsprechenden Finanzierungsbedingen sind zu beachten.
Die Leistung der Projektsteuerung beinhaltet zudem die Kostenprüfung von 20 Wettbewerbsbeiträgen, Flächenermittlung und Ermittlung nach dem Bauelementeverfahren im Rahmen der Vorprüfung und die Teilnahme an der Preisgerichtssitzung.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Machbarkeitsstudie; im Falle der Angebotsaufforderung/ Einladung zur Verhandlung unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch für NU) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (sofern zutreffend auch für NU) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 06/2022 (beginnend mit Kostenprüfung im Rahmen des Wettbewerbs); 2. Realisierung bis Ende 2025; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
Die angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen. Sie kann sich je nach Projekterfordernis verändern; daraus können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3. einschließlich geforderter Anlagen.
(2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt: 700 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 140 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 560 Punkte).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: größer [Betrag gelöscht] EUR netto; 1.2 Nettojahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Heft Nr. 9 im Mittel der letzten 3 Jahre: größer [Betrag gelöscht] EUR netto; 2.1.1 Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Heft Nr. 9 im Mittel der letzten 3 Jahre: größer/gleich 6; 2.1.2 Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Heft Nr. 9 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre: größer/gleich 4; 2.2.1-2.2.4 Referenzprojekte übergeordnet (Referenzprojekte 5.2.1-5.2.3): 2.2.1 Projektkosten (Summe KGr 200-700 nach DIN 276) in Euro netto: größer/gleich 5,0 Mio. EUR; 2.2.2 Bruttogrundfläche BGF: größer/gleich 1.600 qm; 2.2.3 Honorarzone(n) im Sinne §6 AHO-Heft Nr. 9: größer/gleich IV; 2.2.4 Bearbeitete Handlungsbereiche / abgeschlossene Projektstufen im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9: 25 bearbeitete Handlungsbereiche / abgeschlossene Projektstufen; 2.2.5-2.2.8 Zusätzliche Angaben (je Leistung/ Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein): 2.2.5 Gebäudetypologie Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung Hörsaal-, Seminar-, Institutsgebäude o.vgl.); 2.2.6 Realisierung einer Tiefgarage; 2.2.7 Realisierung eines Bistros, Restaurant, Cafeteria o. vgl. mit größer/gleich 50 Sitzplätzen; 2.2.8 Kostenbewertung von Wettbewerbsbeiträgen;
Detaillierte Angaben zur Bewertung können dem Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (Vergabeunterlagen [Hyperlink s. Ziff. I.3], Dokument "Teilnahmeantrag" [Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"]).
(3) Eine Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt nur, wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen. In diesem Fall ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. (§75 [6] VgV).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen, ganz oder teilweise, ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(2) Mit dem Abschluss des Vertrages werden lediglich die Projektstufe 1 und Projektstufe 2 in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) in den Handlungsbereichen A-E beauftragt, soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung. Die weiteren Stufen sind:
Stufe 2: Projektstufe 3 in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020);
Stufe 3: Projektstufe 4 in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020);
Stufe 4: Projektstufe 5 in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020);
(3) Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (hierfür wird ein Formblatt herausgegeben) u.a. folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen: Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (auch für NU, sofern zutreffend) / Verpflichtung Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (auch für NU, sofern zutreffend) nach dem Thüringer Vergabegesetz [ThürVgG].
Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote, Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (u.a. Leistungsbild).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2), dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen.
c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV und die Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021 [ggf. Prognose]) sowie zum Netto-Jahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) §2 (Teilnahmeantrag Punkt 4.1).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Für eine Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Netto-Jahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) §2 im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021 [ggf. Prognose]): Mindestanforderung: größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben ev. Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gem. VgV §56 (2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag 4.2) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) §2 aufgeschlüsselt in (anzugeben ist das Vollzeitäquivalent):
a. Architekten und/oder Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) insgesamt;
b. Architekten und/oder Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) mindestens 2 und maximal 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden (sofern im Teilnahmeantrag abgefragt):
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land/Auftraggeber;
- Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103;
- bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers);
- Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Datum Abschluss Projektstufe IV im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020);
- Projektkosten netto (Summe KGr 200-700 nach DIN 276) bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI 2021 §2;
- Bruttogrundfläche BGF bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2;
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone[n] im Sinne §5 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 [Stand 2020]);
- Bearbeitete Handlungsbereiche / abgeschlossene Projektstufen im Sinne §5 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/Projektmerkmalen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2) zu tätigen (sofern zutreffend, nicht zwingend für die Wertungsfähigkeit der Referenzen). Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzprojekte müssen auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche/n, in verantwortlicher Position zuständige Person/en (mindestens Projektleitung) nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1. Anzahl (anzugeben ist das Vollzeitäquivalent) der festangestellten Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: mind. 4 pro Jahr im Durchschnitt, davon mind. 2 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
2. Referenzprojekte: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (mindestens 2 oder maximal 3 Referenzprojekte), die folgende Bedingungen erfüllen:
1. Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme im Sinne HOAI §2;
2. Projektkosten (Summe KGr 200-700 nach DIN 276) bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 größer/gleich 2,5 Mio. Euro netto;
3. Abschluss Projektstufe IV im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) in den letzten 6 Jahren (im Zeitraum 02/2016 bis 01/2022).
Für die mindestens 2 oder maximal 3 Referenzprojekte, welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
a) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten (Summe KGr 200 - 700 nach DIN 276) bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 größer/gleich 5,0 Mio. Euro netto;
c) durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Projektstufen 1 bis 5 (Grundleistungen) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen) im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2020) mindestens je einmal abgedeckt sein;
d) mindestens zwei Referenzprojekte, bei denen die Projektstufen 1 bis 5 (Grundleistungen) im Handlungsbereich C (Kosten und Finanzierung) im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2020) durchgängig erbracht wurden.
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (maximal 3) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure (VgV §75 [1-3] in Verbindung mit VgV §44):
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur in der jeweiligen Fachrichtung tätig zu werden.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen, der als Gesellschafter, Geschäftsführer oder leitender Angestellter für den Bewerber tätig ist.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die gemäß Absatz (1) benannten Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehenden Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).
(1) Die örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis und nach Bedarf des Auftraggebers sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzenden Vorschriften und Regeln des Bundes und des Freistaats Thüringen.
(3) Vertrag inklusive Anlagen
(4) Im Falle der Einladung zur Verhandlung von allen Beteiligten vorzulegende Erklärungen: s. Ziff. II.2.11.
(5) Der Bewerber darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben.
(6) Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziffer III.1.2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung und ähnliches wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 (3), Unterabsatz 1 VgV). Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziff. I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail, Telefax, Briefpost usw. erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet.
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien (Stufe 2): Die Angebotsinhalte zu nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation bewertet (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix); eine erneute Vorlage dieser Angebotsbestandteile mit nachfolgenden Angeboten, insbesondere dem finalen Angebot, ist nicht vorgesehen.
Bewertung der qualitativen (nichtpreislichen) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 220 Punkte erreicht werden.
Bewertung Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt im Rahmen der Verhandlung die Frist für die Einreichung der finalen Honorarangebote auf 15 Tage festzulegen.
(7) Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYYY2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 (2) GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/