Oberweißbacher Bergbahn-Netz (OBB-Netz)

Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tmil/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Oberweißbacher Bergbahn-Netz (OBB-Netz)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Hauptort der Ausführung:

Freistaat Thüringen, auf den Strecken Obstfelderschmiede – Lichtenhain (a d Bergbahn) – Cursdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf den Strecken Obstfelderschmiede – Lichtenhain (a d Bergbahn) – Cursdorf für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis maximal Dezember 2031. Das jährliche Leistungsvolumen beträgt ca. 83 000 Fplkm. Die Verkehrsleistungen sind ausschließlich mit speziellen Fahrzeugen zu erbringen.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2022
Laufzeit in Monaten: 120
II.4)Wichtigste Wirtschaftsgüter
Verlängerte Vertragslaufzeit aufgrund der wichtigsten Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:

keine Angabe

III.1.2)Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:

keine Angabe

III.2)Qualitätsziele
III.2.1)Beschreibung
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:

95%


III.2.2)Angaben zu Belohnungen und Sanktionen:

keine Angabe

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/12/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzatal
Postleitzahl: 98744
Land: Deutschland
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Land: Deutschland
V.2.4)Angaben zum Auftragswert (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

1) Die Eintragung.2.4) entspricht nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular in den jeweiligen Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Die tatsächlichen Werte werden gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und

Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.

2) Die Eintragung unter Abschnitt V.2 zum Wirtschaftsteilnehmer zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, beinhaltet zweimal die gleiche Eintragung, da es sich im Vorfeld des Formulars bei dem Wert im Feld "Gesamtanzahl Wirtschaftsteilnehmer" um eine positive Zahl im Bereich zwischen 2 und 100 handeln muss. Die Eintragung einer "1", was nur einem Wirtschaftsteilnehmer zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde entspricht (wie im vorliegenden Fall), ist nicht möglich.

3) Auf Basis einer vom Auftraggeber im Vorfeld durchgeführten Markterkundung wird davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall aus technischen Gründen für dieses Netz kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies wird insbesondere damit begründet, dass für die Erbringung der Leistungen historische Spezialfahrzeuge erforderlich sind, über die ausschließlich das beauftragte Unternehmen verfügt. Außerdem entsprechen diese Fahrzeuge den dort erforderlichen besonderen technischen Spezifikationen.

Im Übrigen weisen die in diesem Netz eingesetzten Fahrzeuge einen besonderen historischen bzw. nostalgischen Charakter auf und stellen damit einen touristischen Mehrwert und eine Besonderheit dar, die durch reguläre Triebwagen nicht in gleicher Form möglich ist. Das zu vergebende Netz hat in seiner Gesamtheit eine besondere touristische Bedeutung in der so genannten „Bergbahnregion“ und ist als touristisches Gesamtkonzept mit entsprechenden Verflechtungen in die bestehenden regionalen Tourismusstrukturen aufgestellt.

4) Zwei bislang geplante Bekanntmachungen wurden aufgrund technischer Probleme beim ABI abgelehnt. Dies ist nun der dritte Versuch.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2022

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