Herstellung und Lieferung von Abfallsammelbehältern für dne Unstrut-Hainich-Kreis (60 l, 80 l, 120 l 240 l und 1.100 l) Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2022 LD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Abfallsammelbehältern für dne Unstrut-Hainich-Kreis (60 l, 80 l, 120 l 240 l und 1.100 l)
Der Auftraggeber beabsichtigt, ab dem 01.01.2023 die haushaltsnahe Sammlung von Bioabfall aus Biotonnen im Unstrut-Hainich-Kreis einzuführen. Hierzu sollen bis Ende Dezember 2025 die im Landkreis anszuschließenden Grunstücke mit Sammelgefäßen für Bioaball (120-Liter-Sammelbehälter und 240-Liter-Sammelbehälter) ausgestattet werden. Es wird dabei von ingesamt 5.500 Bioabfallsammelgefäßen ausgegangen. Für die bereits eingerichteten Sammlungen von Papier/Karton/Kartonagen und Restabfall sollen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 Behälter (60-, 80-, 120-, 240- und 1.100-Liter Sammelbehälter) sowie Zubehör/Ersatzteile zur Ergänzung des Behälterlagers des Auftraggebers geliefert werden.
Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen / Thüringen
Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Der Auftraggeber beabsichtigt, ab dem 01.01.2023 die haushaltsnahe Sammlung von Bioabfällen aus Biotonnen im Unstrut-Hainich-Kreis neu einzuführen. Darüber hinaus führt der Auftraggeber dei Sammlung von Restabfall sowie von Papier, Pappen und Kartonagen im Unstrut-Hanich-Kreis durch. Für die Sammlung von Bioabfall ist es vorgehsen, bis Ende Dezember 2025 die im Landkreis anzuschließenden Grundstücke mit Sammelgefäßen für Bioabfall auszustatten (5.250 Stück 120-Liter-Bioabfallsammelbehälter + 250 Stück 240-Liter-Bioabfallsammelbehälter). Für die Sammlung von Restabfall und Papier, Pappen und Kartonagen sollen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 Behälter (150 Stück 60-Liter-Restabfallsammelbehälter; 150 Stück 80-Liter-Restabfallsammelbehälter; 450 Stück 120-Liter-Restabfallsammelbehälter; 150 Stück 240-Liter-Restabfallsammelbehälter; 150 Stück 1.100-Liter-Restabfallsammelbehälter; 1.320 Stück 240-Liter-Sammelbehälter PPK und 225 Stück 1.100-Liter Sammelbehälter PPK) zur Ergänzung des Behälterlagers des Auftraggebers sowie ggf. erforderliches Zubehör bzw. erforderliche Ersatzteile geliefert werden. Eine Kompatibilität zum vorhandenen Behälterbestand des Auftraggebers ist dabei zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters:
- zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
- zur Eintragung in ein Berufsregister;
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- zur Zuverlässigkeit des Bieters;
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
weitere Nachweise:
- Formblatt Erklärung zu Bietergemeinschaften, Nachunternehmen, Leistungen / Kapazitäten Dritter (Eignungsleihe)
Eigenerklärung des Bieters:
- zum Umsatz letzten letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Eigenerklärung des Bieters:
- zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
weitere Nachweise:
- Vorlage von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren unter Benennung des Ansprechpartners, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungsezeitraum
- DIN EN 840 Teil 1 bis 6
- RAL GZ 951/1
- DE-UZ 30 a
Präqualifizierte Unternehmen können die unter den Punkten III. 1. 1) bis 3) geforderten Eignungsnachweise auch durch Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen.
Als weitere Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
Einhaltung DIN EN 840 Teil 1, Teil 5 und Teil 6
Einhaltung RAL GZ 951/1
Konformitätserklärung nach 2000/14 EG
DE-UZ 30a
Prospekte der angebotenen Abfallsammelbehälter
Ersatzteilkataloge für die angebotenen Abfallsammelbehälter
Sollten die vorstehend geforderten weiteren Nachweise sowie die unter den Punkten III. 1. 1) bis 3) geforderten Eigngungsnachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage mit einer Frist von 5 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungserklärung nach § 12 und 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgg - Kontrollen und § 18 - Sanktionen;
- Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zusätzlich folgende Erklärungen vorzulegen:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgg)
Die Aufforderung zur Vorlage der Verpflichtungserklärung nach dem ThürVgG durch den Bestbieter erfolgt mit einer Frist von drei Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 99423 Weimar
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.