Geräte zur fotoptischen Poltervermessung (Leasing) Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2021-0027

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geräte zur fotoptischen Poltervermessung (Leasing)

Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2021-0027
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zum Ende Februar 2022 laufen Leasingverträge über von ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (nachfolgend: AG) verwendete Geräte für die fotooptische Holzvermessung aus.

Gegenstand des mit Wirkung ab 01.03.2022 neu abzuschließenden Vertrages ist es, dem AG die Hard- und Software für die fotooptische Vermessung von Holzstapeln (Polter) im Wald und auf Freiflächen (z.B. Lagerplätze oder Wiesen) incl. Datenaustauschmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es werden 5 einsatzfähige Geräte benötigt, die für den vorgesehenen Einsatz nachweislich einzeln geeicht sein müssen. Die Eichung muss gemäß des „Merkblatts für die Prüfung von Fotooptischen Messsystemen zur Holzvermessung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 30.04.2015 in einem deutschen Eichamt durchgeführt sein.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. In den Folgejahren hat der Auftragnehmer ebenfalls bis zu 5 Geräte bereitzustellen. Darüber hinaus behält sich der AG während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu zwei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.

Insbesondere werden die Leasing- und Servicebedingungen des Auftragnehmers Vertragsbestandteil und müssen dem Angebot beigefügt werden.

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der niedrigste Angebotspreis ausschlaggebend ist.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- siehe II. 1. 4)

- näheres ist des Weiteren der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der AG behält sich während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu zwei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 243-641219
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 8012-D-400-2021-0027
Bezeichnung des Auftrags:

Geräte zur fotoptischen Poltervermessung (Leasing)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hoersholm
NUTS-Code: DK013 Nordsjælland
Postleitzahl: 2970
Land: Dänemark
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Frist für Bieterfragen: 05.01.2022, 09:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2022

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