Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommel und Fahrgestell 26 t für Brennstoffzellenantrieb
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommel und Fahrgestell 26 t für Brennstoffzellenantrieb
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommel und Fahrgestell 26 t für Brennstoffzellenantrieb
Weimar
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Drehtrommel und Fahrgestell 26 t für Brennstoffzellenantrieb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Erklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB; Erklärung zu Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde);
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde;
- Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate);
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen.
- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Nachunternehmers in Frage stellt, sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Nennung eines repräsentativen Referenzauftrages der letzten drei Jahre, mit Benennung von Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum;
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre)
Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen; Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit sowie Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Thüringer Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
- Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die durch den Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können.
Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise - zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]