Lieferung von Sicherheitswerkbank Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1300-01-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sicherheitswerkbank
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Aufstellung von einer Sicherheitswerkbank.
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. HKI Beutenbergstraße 11 a 07745 Jena Lieferung Frei-Verwendungsstelle
Lieferadresse
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V. - Hans-Knöll-Institut
Südflügel, Raum 70a im Erdgeschoss vor der Fermenterhalle
Adolf-Reichwein-Strasse 23
07745 Jena
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Aufstellung von einer Sicherheitswerkbank.
bezieht sich als Nachtrag auf Vergabe 21-1037-10-HI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Sicherheitswerkbank
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9RZY8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.tlvwa.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v.g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.