DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: Lieferung von mobilen schulgebundenen digitalen Endgräten für Lehrkräfte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024
Macbook Air 13" – M1 8-Core - 7-Core GPU - 8 GB - 256 GB SSO Inkl. DEP-Aufnahme Anzahl: 245 Stück First Aid Garantieerweiterung auf 36 Monate
Landratsamt Sömmerda Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda
Der Bund und der Freistaat Thüringen unterstützen die Träger der staatlichen und freien Schulen in Thüringen bei ihren Investitionen in die Vernetzung von Schulen und die Ausstattung mit ITSystemen. Dies entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen.
Die Förderung umfasst den Erwerb schulgebundener mobiler digitaler Endgeräte, wobei schulträgerseitig sicherzustellen ist, dass die Geräte in die durch den DigitalPakt 2019 bis 2024 förderfähige Infrastruktur integriert werden können und der Schulträger schriftlich versichert, dass die sonstigen Voraussetzungen für den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb der geförderten Technik (Finanzierung von Wartung und IT-Support) vorliegen.
Zu diesem Zweck schreibt der Landkreis Sömmerda die Lieferung von folgenden mobilen schulgebundenen digitalen Endgräten für Lehrkräfte aus:
Macbook Air 13" – M1 8-Core - 7-Core GPU - 8 GB - 256 GB SSO Inkl. DEP-Aufnahme - managebar über JAMF-School Management System
- Apple M1 Chip mit 8-Core CPU, 7-Core GPU und 16-Core Neural Engine
- 8 GB gemeinsamer Arbeitsspeicher
- 256 GB SSD Speicher
- Retina Display mit True Tone Magic Keyboard
- Touch ID
- Force Touch Trackpad
- Zwei Thunderbolt / USB 4 Anschlüsse
- Elektronischer Diebstahlschutz und Ausgabe originalverpackter Geräte über das Programm zur Geräteregistrierung (Device-Enrollment-Program = DEP)
- flexibler Bezug, Zuweisung von Apps und Büchern mit Volumenrabatten
Flexibler Einsatz als persönliches Gerät im Fernunterricht oder als Poolgerät im geteilten Einsatz First Aid Garantieerweiterung auf 36 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jettingen-Scheppach
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 89343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.