Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 1/22

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=435874
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=435874
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen

Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 1/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30197642 Kopierpapier und xerografisches Papier
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30197630 Druckpapier
30192700 Büromaterial
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die unter Vertrag Punkt C aufgeführten Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs-oder Transportkosten sowie sonstiger zusätzlicher Kosten. Ausnahmen hierzu ergeben sich bezüglich der Fahrtkosten für zusätzliche Lieferungen.

Für das erste Vertragsjahr gelten folgende Modalitäten: Die Bestellübersicht, die jeweiligen Lieferorte (Dienststellen) sowie die voraussichtlichen Liefermengen je Dienststelle ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, hier Anlagen A 2 und A 3. Für alle sonstigen jährlichen Bestellungen gilt folgendes Verfahren: Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Der Auftragnehmer hat den Eingang der Bestellung per Fax oder in anderer Weise schriftlich und unverzüglich gegenüber der Auftraggeberin zu bestätigen.

Für zusätzliche unterjährige Bestellungen gilt folgendes Verfahren: Die zusätzlich erforderliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin spätestens 1 Monat vor Beginn des neuen Quartals bekanntgegeben, um eine Berücksichtigung für die nächste Quartalslieferung zu ermöglichen. Andernfalls hat die Lieferung einer zusätzlichen Teilleistung im laufenden Quartal binnen 14 Tagen zu erfolgen. Fahrtkosten werden sodann gem. Anlage R 2 Vordruck Angebot gesondert vergütet.

In beiden Fällen hat der Auftragnehmer den Eingang der Bestellung per Fax oder in anderer Weise schriftlich und unverzüglich gegenüber der Auftraggeberin zu bestätigen.

Die Lieferung der jeweiligen Bestellmengen erfolgt an die aufgeführten Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten. Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten bei der Auftraggeberin auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden. Der Lieferung wird ein Lieferschein mit detaillierten Informationen über die gelieferten Waren beigefügt. Dieser enthält zur Wareneingangskontrolle mindestens Menge, Artikelnummer und die Produktbezeichnung.

Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich in vier Teillieferungen pro Jahr á 1/4 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle. Die Bestimmung der Höhe der Teillieferung kann in Abstimmung mit der jeweiligen Dienststelle variieren, wobei die Menge der jeweiligen Teillieferungen in Summe die Menge der Bestellung nicht überschreiten darf. Die Teillieferungen sind grundsätzlich im Januar, April, Juli und Oktober zu erbringen. Abweichende Regelungen sind in Abstimmung mit den Ansprechpartnern der einzelnen Dienststellen möglich.

Ausnahmen gelten für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera. Für diese Dienststelle sind grundsätzlich sechs Teillieferungen á 1/6 des jährlichen Gesamtvolumens der Dienststelle vorgesehen. Diese erfolgen voraussichtlich jeweils im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten geschlossen und endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag drei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern, wobei dies spätestens drei Monate vor Beginn dem Auftragnehmer bekannt zu geben ist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/02/2022
Ortszeit: 00:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Januar 2026

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.

Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet

Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2022

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