Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 1/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Die Auftraggeberin beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der jeweiligen Bestellmengen an die unter Vertrag Punkt C aufgeführten Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs-oder Transportkosten sowie sonstiger zusätzlicher Kosten. Ausnahmen hierzu ergeben sich bezüglich der Fahrtkosten für zusätzliche Lieferungen.
Für das erste Vertragsjahr gelten folgende Modalitäten: Die Bestellübersicht, die jeweiligen Lieferorte (Dienststellen) sowie die voraussichtlichen Liefermengen je Dienststelle ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, hier Anlagen A 2 und A 3. Für alle sonstigen jährlichen Bestellungen gilt folgendes Verfahren: Die voraussichtliche jährliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin 3 Monate vor Beginn des neuen Vertragsjahres bekanntgegeben. Der Auftragnehmer hat den Eingang der Bestellung per Fax oder in anderer Weise schriftlich und unverzüglich gegenüber der Auftraggeberin zu bestätigen.
Für zusätzliche unterjährige Bestellungen gilt folgendes Verfahren: Die zusätzlich erforderliche Bestellmenge je Dienststelle wird dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin spätestens 1 Monat vor Beginn des neuen Quartals bekanntgegeben, um eine Berücksichtigung für die nächste Quartalslieferung zu ermöglichen. Andernfalls hat die Lieferung einer zusätzlichen Teilleistung im laufenden Quartal binnen 14 Tagen zu erfolgen. Fahrtkosten werden sodann gem. Anlage R 2 Vordruck Angebot gesondert vergütet.
In beiden Fällen hat der Auftragnehmer den Eingang der Bestellung per Fax oder in anderer Weise schriftlich und unverzüglich gegenüber der Auftraggeberin zu bestätigen.
Die Lieferung der jeweiligen Bestellmengen erfolgt an die aufgeführten Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten. Die Anlieferungen sind unter Verwendung von eigenen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen des Auftragnehmers unter Beachtung der dem Auftragnehmer obliegenden Schutz- sowie Obhutspflichten bei der Auftraggeberin auszuführen. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Leistungen müssen fristwahrend von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erbracht werden. Der Lieferung wird ein Lieferschein mit detaillierten Informationen über die gelieferten Waren beigefügt. Dieser enthält zur Wareneingangskontrolle mindestens Menge, Artikelnummer und die Produktbezeichnung.
Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich in vier Teillieferungen pro Jahr á 1/4 des jährlichen Gesamtvolumens je Dienststelle. Die Bestimmung der Höhe der Teillieferung kann in Abstimmung mit der jeweiligen Dienststelle variieren, wobei die Menge der jeweiligen Teillieferungen in Summe die Menge der Bestellung nicht überschreiten darf. Die Teillieferungen sind grundsätzlich im Januar, April, Juli und Oktober zu erbringen. Abweichende Regelungen sind in Abstimmung mit den Ansprechpartnern der einzelnen Dienststellen möglich.
Ausnahmen gelten für die Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts, Hermann-Drechsler-Straße 1, 07548 Gera. Für diese Dienststelle sind grundsätzlich sechs Teillieferungen á 1/6 des jährlichen Gesamtvolumens der Dienststelle vorgesehen. Diese erfolgen voraussichtlich jeweils im Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.
Der Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten geschlossen und endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag drei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern, wobei dies spätestens drei Monate vor Beginn dem Auftragnehmer bekannt zu geben ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Januar 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet
Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.