Durchführung des Bürgerbeteiligungsprozesses und der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung Erfurt Süd-Ost Referenznummer der Bekanntmachung: VVF 011/22-61
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Bürgerbeteiligungsprozesses und der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung Erfurt Süd-Ost
Aufgabe des zu beauftragenden Büros ist die Entwicklung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines umfassenden Beteiligungsprozesses sowie einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung Erfurt Süd-Ost in den Jahren 2022 bis 2026.
Mit der Ausführung der Leistung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen (voraussichtlich 15.07.2022 bis 31.12.2026).
Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeordnung (VgV) wird als 2-stufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Stufe ist die Eignung der Bieter anhand der angegebenen Eignungskriterien nachzuweisen. Nicht geeignete Bieter werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. In der zweiten Stufe erfolgt die eigentliche Angebotsabgabe einschließlich der Beschreibung /Darstellung zur geplanten Methodik und Vorgehensweise für den Bürgerbeteiligungsprozess und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie der Vorschlag für die Arbeitsstruktur und Zeitschiene.
Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung und der derzeitigen Verfahrensoffenheit behält es sich die Stadt Erfurt als Auftraggeberin vor, die Ideen der einzelnen Bieter zum Bearbeitungskonzept für die Konkretisierung der Ausschreibung und die Herstellung einer Kostentransparenz zu nutzen.
Falls anhand der eingereichten Konzepte bzw. aufgrund der Präsentation neue Erkenntnisse bzw. Sachverhalte gewonnen werden, behält sich die Auftraggeberin vor, nach der Präsentation eine weitere überarbeitete finale Leistungsbeschreibung an alle Bieter auszugeben, in die diese konzeptionellen Ideen einfließen.
Die Auswahl erfolgt anhand von Angaben zur Mitarbeiterzahl, zur Berufserfahrung, zu Referenzen und zu Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern sowie zu Weiterbildungsnachweisen wie folgt. Dabei werden über die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Vorgaben hinaus folgende Aspekte positiv bewertet:
- Stufenweise größere durchschnittliche Mitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen)
- größere Berufserfahrung des Projektteams (Projektleiter/in sowie beide Mitarbeiter/innen)
- Bewertung von zwei Referenzen anhand von Moderations- und Mediationsanteil, Einsatz digitaler Beteiligungsformate, Methodenvielfalt und gestalterischen Kompetenzen
- Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern sowie zu Weiterbildungsnachweise im Bereich Moderation, Mediation, Deeskalation
Die Angaben zur Bewertung (Matrix) sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Davon:
- Mitarbeiterzahl: 50
- Berufserfahrung Projektteam: 100
- Referenz 1: 150
- Referenz 2: 150
- Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern: 25
- Weiterbildungsnachweise im Bereich Moderation, Mediation, Deeskalation: 25
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 122 und § 123 GWB durch Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124 LD)
- Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: mind. [Betrag gelöscht] Euro (Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124 LD)
- Projektleiter/in: Mind. 3-jährige Berufserfahrung in der Konzeption und Durchführung von Beteiligungsprozessen
- Projektleiter/in: Nachweis eines Hochschulabschlusses (Diplom / Master / Bachelor) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Projektmanagement oder vergleichbare
- Projektmitarbeiter/innen: Benennung von zwei qualifizierten Projektmitarbeiter/innen mit Nachweis derer Hochschulabschlüsse (Diplom / Master / Bachelor) im Bereich Architektur, Stadtplanung, Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Projektmanagement, Soziologie, Mediengestaltung, Kommunikationswissenschaften oder vergleichbare
Die 2 vorgelegten Referenzprojekte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Referenzen sind konkret auf die vorliegende Ausschreibung abgestimmt.
- Die Referenzen wurde innerhalb der letzten 5 Jahre (01.01.2017 - 31.12.2021) erbracht.
- Die Referenzen wurden im Bewerberbogen entsprechend des Vordrucks dargestellt.
- Die Referenzen sind zusätzlich auf max. 2 DIN A4 Seiten je Referenz dargestellt (z.B. Auszüge aus der Öffentlichkeitsarbeit, den Beteiligungsformaten etc.).
Es werden nur die geforderten 2 Referenzen gewertet. Zusätzliche Referenzen gehen nicht mit in die Wertung ein, auch bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmer-Einsatz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]