Ausschreibung Rahmenvereinbarung "Datenschutzgerechte Entsorgung für die AOK PLUS" Referenznummer der Bekanntmachung: 13/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Rahmenvereinbarung "Datenschutzgerechte Entsorgung für die AOK PLUS"
Gegenstand der Ausschreibung ist die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe 4 (P4; O4; T4) und Sicherheitsstufe 5 (E5) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Weiterhin ist an einigen Standorten der Auftraggeberin die Entsorgung von nicht datenschutzrelevanten Materialien aus Pappe vorzunehmen, wofür der Auftragnehmer Großcontainer zur Verfügung stellt. Die Abholung erfolgt nach festgelegtem Turnus sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 3 Arbeitstagen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Standorte der Auftraggeberin können der Anlage 1a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Angaben zur Anzahl der bereitzustellenden bzw. auszutauschenden Container gesamt für alle Lose: 159 Standorte; Anzahl der bereitzustellenden Container: Container ca. 240 L: ca. 443; Container ca. 350 L: ca. 288; Container ca. 660 L: ca. 5; Container für Harte Datenträger: ca. 11. Bei Bedarf kann die Auftraggeberin neben den aufgeführten bereitzustellenden Container die Bereitstellung von weiteren Containern unterschiedlicher Größe an ausgewählten Standorten verlangen. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage 1 sowie Punkt C.II. der Vergabeunterlagen verwiesen.
Ausschreibung Rahmenvereinbarung "Datenschutzgerechte Entsorgung für die AOK PLUS"
Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen
Gegenstand der Ausschreibung ist die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe 4 (P4; O4; T4) und Sicherheitsstufe 5 (E5) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Weiterhin ist an einigen Standorten der Auftraggeberin die Entsorgung von nicht datenschutzrelevanten Materialien aus Pappe vorzunehmen, wofür der Auftragnehmer Großcontainer zur Verfügung stellt. Die Abholung erfolgt nach festgelegtem Turnus sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 3 Arbeitstagen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Standorte der Auftraggeberin können der Anlage 1a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Angaben zur Anzahl der bereitzustellenden bzw. auszutauschenden Container gesamt Los 1 - Region Sachsen: 104 Standorte; Anzahl der bereitzustellenden Container: Container ca. 240 L: ca. 264; Container ca. 350 L: ca. 279; Container ca. 660 L: ca. 5; Container für Harte Datenträger: ca. 8. Bei Bedarf kann die Auftraggeberin neben den aufgeführten bereitzustellenden Container die Bereitstellung von weiteren Containern unterschiedlicher Größe an ausgewählten Standorten verlangen. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage 1 sowie Punkt C.II. der Vergabeunterlagen verwiesen.
Ausschreibung Rahmenvereinbarung "Datenschutzgerechte Entsorgung für die AOK PLUS"
99084 Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen
Gegenstand der Ausschreibung ist die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von datenschutzrelevanten Materialien für die Standorte der Auftraggeberin gemäß DIN 66399 nach Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe 4 (P4; O4; T4) und Sicherheitsstufe 5 (E5) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer stellt hierfür verschließbare Sicherheitsbehälter (Container) zur Verfügung. Weiterhin ist an einigen Standorten der Auftraggeberin die Entsorgung von nicht datenschutzrelevanten Materialien aus Pappe vorzunehmen, wofür der Auftragnehmer Großcontainer zur Verfügung stellt. Die Abholung erfolgt nach festgelegtem Turnus sowie nach telefonischer Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 3 Arbeitstagen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Standorte der Auftraggeberin können der Anlage 1a der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Angaben zur Anzahl der bereitzustellenden bzw. auszutauschenden Container gesamt Los 2 - Region Thüringen: 55 Standorte; Anzahl der bereitzustellenden Container: Container ca. 240 L: ca. 179; Container ca.350 L: ca. 9; Container für Harte Datenträger: ca. 3. Bei Bedarf kann die Auftraggeberin neben den aufgeführten bereitzustellenden Container die Bereitstellung von weiteren Containern unterschiedlicher Größe an ausgewählten Standorten verlangen. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage 1 sowie Punkt C.II. der Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
1) Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 4.
2) Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen
- Personenschäden: 3 Mio. EUR je Versicherungsfall/Jahreshöchst-entschädigung das zweifache,
- Sachschäden: 3 Mio. EUR je Versicherungsfall/Jahreshöchst-entschädigung das zweifache,
- Vermögensschäden eingeschlossen Schäden aus der Verletzung des Datenschutzes bzw. der Persönlichkeitsrechte: [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall/Jahreshöchstentschädigung das zweifache
abgeschlossen, für die gesamte Vertragslaufzeit unterhalten und der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung, spätestens mit Leistungsbeginn (Bereitstellung der Container), nachgewiesen wird (Anlage 5)
zu 1) Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR.
Soweit sich ein Bieter auf beide Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für alle Lose nachzuweisen. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.
1) Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten in den letzten drei Jahren, welche von Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (DIN 66399, Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe 4) unter Angabe
o des Kunden einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer,
o inhaltliche Beschreibung des Auftrages,
o des Leistungszeitraumes,
o des Auftragsvolumens (Anzahl bereitzustellender Container [mit Fassungsvermögen von jeweils mind. 240 Liter] innerhalb eines Jahres, die auszutauschen bzw. abzuholen waren), und
o des Rechnungswertes (soweit zulässig)
unter Verwendung der Anlage 6, welche ggf. zu vervielfältigen ist.
2) Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, aufgesplittet pro Jahr, gegliedert nach Berufsgruppen und festangestellten Mitarbeitern sowie Aushilfskräften unter Verwendung der Anlage 7
3) Darstellung der Organisationsstruktur des Bieters mit Standorten und Anzahl sowie Orte der Vernichtungsstandorte
4) Detaillierte Darstellung des Fuhrparks
5) Detaillierte Darstellung der technischen Ausrüstung, insbesondere der Sicherheitscontainer und Vernichtungsanlagen unter Angabe der Anzahl und der Kapazitäten
6) Eigenerklärung zur Vernichtung gemäß DIN 66399, Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe P4, O4, T4 und E5 (Anlage 8)
7) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG bzw. § 56 KrWG oder vergleichbar
8) Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar
zu 1) Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt nachweisen können, welches die datenschutzgerechte Entsorgung und Vernichtung von Papier mindestens gemäß DIN 66399, Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe 4 zum Gegenstand hat, und für das jeweilige Los innerhalb eines Jahres mindestens die folgende Anzahl an bereitzustellenden Containern, welche auszutauschen bzw. abzuholen waren, mit einem Fassungsvermögen jeweils von mindestens 240 Litern nachweist:
Los 1: 360 Container
Los 2: 125 Container
Soweit ein Bieter sich auf alle Lose bewirbt, hat er wenigstens ein Referenzprojekt mit der addierten Anzahl an bereitzustellenden Containern nachzuweisen. Alternativ kann der Bieter pro Los jeweils ein Referenzprojekt mit der für das Los benannten Anzahl an bereitzustellenden Containern nachweisen. Anderenfalls wird der Bieter ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen stehen auf der Plattform des Deutschen Vergabeportals unterhttps://www.dtvp.de/ zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über de Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Anlage 9 der Vergabeunterlagen). Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) der Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen mit Ausnahme der geforderten Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden kann. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise können für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden mit Ausnahme der Eigenerklärung zur Vernichtung gemäß DIN 66399, Schutzklasse 3 in der Sicherheitsstufe P4, O4, T4 und E5, dem Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG bzw. § 56 KrWG oder vergleichbar und dem Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar. Diese Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die ausgeschriebenen Dienstleistungen erbringt, vorzulegen. Des Weiteren ist die Darstellung der Organisationsstruktur von jedem Mitglied vorzulegen.
(3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. weitere Entsorgungsleistungen) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 1 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRS46
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".