Umsetzung Energiekonzept Sportstätten Oberhof / Neubau Energiezentrale - Vergabe Fachplanung - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: EZO_2021_Technische Gebäudeausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhof
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wintersportzentrum-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Energiekonzept Sportstätten Oberhof / Neubau Energiezentrale - Vergabe Fachplanung - Technische Ausrüstung
Der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof beabsichtigt, eine Energiezentrale am Standort der Sportstätten in Oberhof zu errichten. Mit der Errichtung der Enegiezentrale und eines Wärmenetzes nach Oberhof sollen die Oberhofer Wintersportstätten umweltfreundlich und kosteneffizient energetisch optimiert werden, mit dem Ziel die CO2-Bilanz und die Betriebskosten zu senken. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der regionalen Bemühung, Liegenschaften in der Stadt Oberhof mit umweltfreundlicher Wärme zu versorgen.
Für die Errichtung der Energiezentrale und des Wärmenetzes sollen Leistungen und Leistungsbilder der
- Objektplanung - Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Los Nr.: 1
- Fachplanung - Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Los-Nr.: 2
- Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Los-Nr. 3 und
- Freianlagen- und Verkehrsanlagen (§§ 38 ff. und §§ 45 ff. HOAI), Los-Nr.: 4
vergeben werden.
Diese Bekanntmachung betrifft Los 2 (Fachplanung - technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI). Die übrigen Lose (Los 1, 3 und 4) werden in gesonderten Bekanntmachungen veröffentlicht. Für alle Lose (Lose 1-4) können Teilnahmeanträge und später Angebote eingereicht werden.
Fachplanung - Technische Ausrüstung
Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof Jägerstraße 10 98559 Oberhof
Für die Errichtung der Energiezentrale und der Energieerzeugungsanlagen sollen Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Leistungsbild gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9 (stufenweise) für die technsiche Ausrüstung des Gebäudes der Energiezentrale und der PV-Anlagen und Leistungsphasen 3-9 (stufenweise) für die Wärmeerzeugungsanlagen vergeben werden. Die Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes technische Ausrüstung für die Wärmeerzeugungsanlagen wurden bereits teilweise erbracht. Der nun zu vergebene Auftrag betrifft die daran anschließenden Leistungen. Die Planungsleistungen der Energieerzeugungsanlagen umfassen insbesondere die Planung der Energieerzeuger (insbesondere PV-Anlagen, Holzvergaser-BHKW, Spitzenlast-Biomassekessel, Wärmepumpen etc.), der technischen Ausrüstung des Gebäudes (Anlagengruppen 1-5 und 7-8).
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRKQ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vg. § 160 ff. GWB.