Löberfeld-Kaserne Erfurt, Neubau des Dienstgebäudes (Probengebäude) für das Luftwaffenmusikkorps, Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 0448-21-V-EV-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 211-554008)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99091
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Löberfeld-Kaserne Erfurt, Neubau des Dienstgebäudes (Probengebäude) für das Luftwaffenmusikkorps, Objektplanung
Die Löberfeld-Kaserne Erfurt befindet sich im Süden der Landeshauptstadt ca. 3 km vom Zentrum, der historischen Altstadt, und dem Hauptbahnhof entfernt. Der Standort für den Neubau des Dienstgebäudes für das Luftwaffenmusikkorps Erfurt (Probengebäude) liegt an der Zeppelinstraße / Ecke Christian-Kittel-Straße, südlich des Kreuzungsbereiches Käthe-Kollwitz-Straße. Der Neubau ist auf dem Baufeld gemäß Lageplan (Anlage 2.0) zu errichten.
Gefordert ist der Neubau eines Probengebäudes mit Räumen für die musikalische Ausbildung, Dienst- und Lagerräumen sowie Aufenthaltsräume für zwei Musikzüge. Für den Neubau liegt eine genehmigte qualifizierte Kostenschätzung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (Stand 12/2019) vor.
Das Dienstgebäude des Luftwaffenmusikkorps als Probengebäude soll mit hoher architektonischer Qualität unter Beachtung des städtebaulichen Kontextes konzipiert werden und künftig den Musikern sehr gute Übungsbedingungen bieten. Das gestalterische Erscheinungsbild aller Neubauten soll sich harmonisch zusammenfügen und einen signifikanten Wiedererkennungswert aufweisen. Es ist erforderlich das auch das Probengebäude sich in das gestalterische Erscheinungsbild der Neubauten einfügt.
Die Außenanlagen werden für das Gesamtareal separat geplant und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Dementsprechend ist umlaufend ein Bereich von 2,00 m Breite einzuplanen und zu realisieren, um eine barrierefreie Erschließung des Gebäudes sowie die Anfahrung zu ermöglichen.
Die gesetzlichen Vorgaben und technischen Möglichkeiten hinsichtlich der Barrierefreiheit des Neubaus sind entsprechend umzusetzen.
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen und nachhaltig geplante Außenanlagen ist im Grundsatz anzuwenden.
Das Gebäude soll als Niedrigstenergiegebäude (Effizienzgebäude Bund 40) errichtet werden.
Für diese Zwecke werden die Dienstleistungen der Objektplanung Architektenleistungen ausgeschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen