Gästebefragungstool Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: V2021-55
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen-entdecken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gästebefragungstool Thüringen
Eine genaue Kenntnis der Gäste und ihrer Bedürfnisse ist eine wesentliche Grundlage für die erfolgversprechende Weiterentwicklung des Tourismus in Thüringen. Um individuelle Handlungsansätze für die Verbesserungen der eigenen Wettbewerbsposition zu identifizieren, Marketingmittel fokussierter und effizienter einzusetzen sowie strategische Entscheidungen auf Landesebene abzuleiten, plant die TTG die Bereitstellung eines fortlaufenden Gästebefragungstools. Neben den Befragungen sind Auswertungen und Analysen, die für das gesamte Drei-Ebenen-Modell anwendbar sind (Landes-, Regional- und Ortsebene) Leistungsbestandteil.
Über die reine Erfassung und Auswertung der Thüringer Daten hinaus, muss sichergestellt werden, dass Vergleichsdaten anderer touristischer Regionen in Deutschland in ausreichender Zahl und Qualität vorliegen und diese im Rahmen eines Benchmarks über das Tool zur Verfügung gestellt werden.
Die Leistungen können größtenteils am Standort des Bieters erbracht werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die TTG einen Dienstleister zur Programmierung des vorhandenen Fragebogens, Implementierung in eine Datenbank zur Datenerfassung und -speicherung, Unterstützung bei der Erhebung der Daten, Pflege und Auswertung der Daten sowie die Schaffung bzw. Bereitstellung einer technischen Plattform, die die Daten aus der Gästebefragung dynamisch ausspielt.
Es soll ein Online-Reportingtool zur Verfügung gestellt werden, welches die Daten aus der Gästebefragung sowie Vergleichsdaten anderer deutscher Reiseregionen in ausreichender Zahl und Qualität im Rahmen eines Benchmarks dynamisch ausspielt.
Die Kernleistungen der Ausschreibungen sind wie folgt:
1. Erhebungstool/ Programmierung des Fragebogens auf Deutsch und Englisch
2. Betrieb Onlinetool, Begleitung Feldphase
3. Erstellung Gewichtungsgrundlage
4. Auswertungstool
5. Berichterstellung
6. Benchmarking
7. Schulung/Einführung Online-Tool
8. Option Tagesgästebefragung
Optional ist eine quartalsweise Berichterstattung als Kurzbericht zu gefordert, gegenüber der festgesetzten Endberichtserstattung. Die Anforderungen für den Kurzbericht sind dem Punkt 3.5 Berichterstellung aufgeführt und beinhalten das Gleiche im Bezug auf Inhalt und Empfänger, wie der geforderte Endbericht.
Optional sind Auffrischungsschulungen zur Nutzung des Auswertungstools und des vertiefenden Auswertungsworkshops vor dem Start des 2 Befragungszeitraumes anzubieten.
Optional ist die Leistung Tagesgästebefragung für beide Befragungszyklen anzubieten. Dafür muss vom Auftragnehmer der Fragebogen in Absprache mit dem Auftragnehmer final angepasst und die daraus entstehenden Auswertungsmöglichkeiten definieren werden. Den Fragenbogen für die Tagesgästebefragung finde Sie in der Anlage5 der Ausschreibungsunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt für 2 Befragungszeiträume (2022/2023 und 2025/2026). Das Auswertungstool sowie der Datenbestand müssen bis einschließlich 2028 bereitgestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wenn der Bieter für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nach Staatenrecht dazu aufgefordert ist,
eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufstätigkeit nachzuweisen, wird er dazu aufgefordert diese einzureichen.
Folgende weitere Erklärungen sind mit einem Angebot einzureichen.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123,124 GWB und § 7 Abs. 3 ThürVgG vorliegen
- Erklärung der Bietergemeinschaft
- Ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen ist dem Angebot beizufügen (§ 12 ThürVgG)
- Ergänzende Vertragsbestimmungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG. (Formblatt E7)
Wir weißen darauf hin, dass der Auftraggeber den Bestbieter vor Zuschlagserteilung mit einer Frist von 5
Werktagen zur Abgabe folgender Erklärungen auffordern wird:
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Formblatt E10
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Formblatt E11
- Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, §17 ThürVgG - Kontrollen, §18 ThürVgG
- Sanktionen, Formblatt E14
Beim Einsatz von Nachunternehmen sind zusätzlich für jeden Nachunternehmer folgende Erklärungen
einzureichen:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2
ThürVgG), Formblatt E12
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10, 12 Abs. 2
ThürVgG), Formblatt 13
Eine Nichtvorlage der geforderten Nachweise kann zu einem Ausschluss der Wertung des Angebotes führen.
Die Formblätter E10, E11, E12, E13 und E14 werden als Vorabinformation zur Verfügung gestellt. Den Bietern
steht es frei, die Formblätter E10, E11, E12, E13 und E14 bereits mit dem Angebot einzureichen.
Des Weiteren wird der Bieter aufgefordert, einen Unternehmensregisterauszug (bei im Ausland ansässigen
Unternehmen vergleichbar) inkl. Organisationsform, Gründungsjahr usw. einzureichen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. III.1.1 bis III.1.3 zum Ausschluss des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft führ
Die berufliche Leistungsfähigkeit ist anhand von Referenzen nachzuweisen.
Für die Feststellung der Eignung muss je Anforderung/Kategorie die vorgegebene Mindestzahl an Referenzen unter Beachtung der dargestellten Referenzanforderungen/Darstellungen (Vergleichbarkeitsmaßstab) eingereicht werden. Eine eingereichte Referenz, kann auch mehrere der genannten fachlichen Punkte (Referenzkategorie) abdecken.
R1 - Durchführung Kunden-Marktforschung
R2 - Umsetzung Erhebungstool
R3 - Ad-hoc-Gewichtungen von Daten
Für die Feststellung der Eignung muss je Anforderung/Kategorie die vorgegebene Mindestanzahl an Referenzen unter Beachtung der dargestellten Referenzanforderungen (Vergleichbarkeitsmaßstab) eingereicht werden.
R1 - Durchführung Kunden-Marktforschung - 2 Referenzen
Vergleichbarkeit bedeutet ein ähnlicher Zeitraum, Datenerhebung, Datenanalyse, mehrere Auswertungsebenen und mehrere Partner sowie Datenqualität.
R2 - Umsetzung Erhebungstool - 2 Referenzen
Vergleichbarer Fragenumfang.
R3 - Ad-hoc-Gewichtungen von Daten - 2 Referenzen
Vergleichbarkeit, dass Daten ad-hoc mittels hinterlegter Methoden und Verfahren entsprechend in der Marktforschung etablierter Verfahren gewichtet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
über das DTVP Online
Dr. Franz Hofmann - Geschäftsführer
Anne-Marie Gladitz - Stabsstelle Vergabe-Management
Marina Janschersky - Verwaltung (Vertretung Vergabe-Management)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform DTVP unter Beifügung sämtlicher verlangter Nachweise und Unterlagen zum angegebenen Termin zu übermitteln.
Etwaige Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren und mögliche Anpassungen bei ggf. fehlerhaften Vergabeunterlagen werden unter dem Link veröffentlicht, unter dem
die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden konnten. Dem Bieter obliegt in eigenem Interesse eine regelmäßige Kontrolle, ob Antworten auf Bieterfragen oder zusätzliche Informationen veröffentlicht wurden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAGRKPL
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Nach §160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.