Schwarzatalbahn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tmil/
Abschnitt II: Gegenstand
Schwarzatalbahn
Erbringung von SPNV-Leistungen auf der KBS 562 (Rottenbach – Katzhütte)
Freistaat Thüringen, auf der Strecke Rottenbach – Katzhütte
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf der Strecke Rottenbach – Katzhütte für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis maximal 31.12.2023. Das jährliche Leistungsvolumen beträgt ca. 275.000 Fplkm.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das dieser Notvergabe vorgeschaltete wettbewerbliche Verfahren (2020/S 173-419147) wurde aufgehoben. Diese Aufhebung erfolgte in entsprechender Anwendung des § 63 Abs. 1 VgV. Um den Verkehrsdienst sicherzustellen, musste dadurch eine Notmaßnahme nach Art. 5 Abs. 5 VO 1370/2007 durchgeführt werden.
Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 VO 1370/2007 sind nach Einschätzung der Vergabestelle erfüllt. Denn es bestand die unmittelbare Gefahr der Unterbrechung der Verkehrsleistungen auf der Schwarzatalbahn. Dies folgt aus dem Umstand, dass ab dem 01.01.2022 keine Vereinbarung mehr über die Erbringung dieser Leistungen besteht. Auch der Abschluss einer solchen Vereinbarung in einem wettbewerblichen Verfahren war bis zum 01.01.2022 nicht mehr möglich. Durch eine Vertragsverlängerung von Teilen des bestehenden Vertrages erfolgte die Sicherung der Erbringung der Verkehrsleistungen für weitere zwei Jahre. Im Anschluss ist ein wettbewerbliches Vergabeverfahren vorgesehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwarzatalbahn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzatal
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 98744
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular in den jeweiligen Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Die tatsächlichen Werte werden gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]