Gebäudereinigung – Bauhaus-Universität Weimar/Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar Referenznummer der Bekanntmachung: SLHD202101
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3643580
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung – Bauhaus-Universität Weimar/Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung von 73 Objekten mit einer Grundfläche von ca. 77 Tsd. Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält zwei Lose für die Unterhaltsreinigung und ein Los für die Glasreinigung der genannten Objekte.
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Diverse Liegenschaften mit rund 4,5 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Diverse Liegenschaften mit rund 4,6 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3: Diverse Liegenschaften mit rund 14,7 Tsd. m² Glasreinigungsfläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99426
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.