Neubau Zentralbau II - Elektrotechnik AG 4 und 5, LP 5 - 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 055 21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralbau II - Elektrotechnik AG 4 und 5, LP 5 - 9
Das Klinikum St. Georg errichtet zur Verbesserung der medizinischen Versorgung einen weiteren Zentralbau. In diesem werden diagnostische, therapeutische und pflegerische Kompetenzen gebündelt. Der Funktionsumfang wird durch logistischen Aufgaben vervollständigt. Wesentliche Funktionsstellen sind: Funktionsdiagnostik, Arztdienst, Notaufnahme, ITS mit 50 Betten, IMC mit 50 Betten, Herzkatheter, Kinderstation mit 80 Betten, Allgemeinpflege mit 230 Betten, Speisenversorgung, Lager und Hubschrauberlandeplatz. Die geplante Nutzfläche beträgt ca. 17.000 m². Das Baufeld befindet sich im rückwärtigen, westlichen Teil des Klinikums am Rand eines Landschaftsschutzgebietes. Die Entwurfsplanung soll im Mai 2021 vorliegen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2022, die Fertigstellung für 2027 vorgesehen.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung der nachfolgend im Einzelnen benannten Ingenieurleistungen für das Vorhaben - Neubau Zentralbau II - als Neubau mit ca. 39.000 m² BGF und einem Kostenrahmen von 157 Mio. EUR brutto über die KG 200 - 700 am Standort Delitzscher Straße im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den nachstehenden Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI:
4. Starkstromanlagen
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Mit diesem Verfahren wird ein Ingenieurbüro gesucht, das das Vorhaben, beginnend mit der LP 5, zu Ende führt.
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Im Projekt umfasst der mögliche Gesamtumfang LP 5 bis 9, wobei die LP 9 auf Stundenbasis erbracht werden soll. Dabei ist es möglich, dass Leistungen aus LP 3 wiederholt oder fortgeschrieben werden müssen. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise.
Im Projekt umfasst der mögliche Gesamtumfang LP 5 bis 9, wobei die LP 9 auf Stundenbasis erbracht werden soll. Dabei ist es möglich, dass Leistungen aus LP 3 wiederholt oder fortgeschrieben werden müssen. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Zentralbau II, Fachplanung Elektrotechnik AG 4 und 5, LP 5 - 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch [Betrag gelöscht] EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RKLT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.