Planungsleistungen für den Neubau der Brücke Pioniersteg in 07318 Saalfeld/Saale Referenznummer der Bekanntmachung: EU_57/2021_
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saalfeld/Saale
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saalfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau der Brücke Pioniersteg in 07318 Saalfeld/Saale
Die Kreisstadt Saalfeld/Saale beabsichtigt den Ersatzneubau der Fußgänger- und Radwegbrücke über die Saale im Zuge der Kulmbacher Straße (B85), ~3 km von der Innenstadt entfernt. Die Baukosten KG 300 + 400 wurden mit 1,90 Mio. EUR veranschlagt.
Im sensiblen Naturbereich der Saaleaue sind keine dominanten Bauwerke gewünscht. Das Tragwerk soll transparent und zurückhaltend sein. Auf der östlichen Seite ist durch räumliche Enge (B 85, Bahnstrecke) kein Platz für ein Widerlager zur Aufnahme der Seilzugkräfte. Deshalb geht die technische Lösung in Richtung Hängeseilbrücke mit einem Pylon. Die Brücke soll eine nutzbare Breite von 3,00 m aufweisen, um neben dem Fußgänger- und Radfahrverkehr eine Befahrbarkeit für Wartungsfahrzeuge zu gewährleisten.
Die entscheidende Bedingung für die Nutzung der zugesagten Fördermittel ist für die Stadt Saalfeld/Saale, dass die Baumaßnahme bis Dezember 2023 beendet ist und die Fördermittel bis zum Jahresende 2023 abgerechnet sein müssen. Aus diesem Grund besitzt die Einhaltung der Terminvorgaben für die Stadt Saalfeld/Saale eine sehr hohe Priorität.
BRD, Freistaat Thüringen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, 07318 Saalfeld/Saale - Pioniersteg (an der Kulmbacher Straße/B85)
Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 3 §§ 41-44 (Objektplanung Ingenieurbauwerke Gruppe 6) und für Besondere Leistungen (Örtliche Bauüberwachung). Die Beauftragung erfolgt für Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung). Weiterhin ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 (Tragwerksplanung). Die Beauftragung erfolgt für Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe).
Der Baubeginn ist für das Jahr 2022, 33. KW, geplant.
Die Beauftragung erfolgt in einem ersten Schritt für Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) nach § 43 HOAI und § 51 HOAI mit dem Ziel einer Kostenberechnung nach DIN 276. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen und Bauabschnitte besteht als Option.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für den Neubau der Brücke Pioniersteg in 07318 Saalfeld/Saale
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.setzpfandt.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin zu benennen.
a) Die Bewerbungen sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt und unterschrieben elektronisch in Textform einzureichen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV).
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 05.11.2021; 10.00 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerberinnen gleichermaßen die Anforderungen und ist die BewerberInnenzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 / 2 werden nach Abschluss des Verfahrens nicht an die Bewerber/Bewerberinnen zurückgesandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.