Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel, Planungsleistungen LPH 5, Option LPH 6/7
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 17FEI26058
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel, Planungsleistungen LPH 5, Option LPH 6/7
Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel, Planungsleistungen LPH 5, Option LPH 6/7
Leipzig
Planungsleistungen LPH 5 für die Gewerke Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke einschl. Tragwerksplanung (ab LPH 4) sowie Elektrotechnik und Anpasungen in den Gewerken OLA und LST
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel, Planungsleistungen LPH 5, Option LPH 6/7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffenrtlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Eurpäischen union. nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig
Planungsleistungen LPH 5 für die Gewerke Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke einschl. Tragwerksplanung (ab LPH 4) sowie Elektrotechnik und Anpasungen in den Gewerken OLA und LST
(19) Planung behindertengerechte Anschlüsse Zugangstüren EG zum Bahnsteig Gleis 1
Auf Anordnung des AG vom 24.11.2021 und 26.11.2021 ist die Planung für die Zuwegungen zu den Zugangstüren des Empfangsgebäudes am Bahnsteig 1 neu zu erstellen.Der Planer hat bereits derartige Planungen im Projekt erbracht und daher einen zeitlichen Vorteil, welcher zur Vermeidung vom Terminrisiken,essentiell ist.Ein Wechsel des Planers hätte zu terminlichen Risiken geführt.