Lieferung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges Rüstwagen (RW) in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 206-2021-UHK-BKR-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges Rüstwagen (RW) in zwei Losen
Feuerwehreinsatzfahrzeug Rüstwagen (RW) in zwei Losen zur Erneuerung des Fahrzeugbestandes der Stützpunktfeuerwehr Bad Langensalza.
Fahrzeuggestell und Fahrzeugaufbau für Rüstwagen (RW) gemäß DIN 14555-3:2016-12
99974 Mühlhausen
Lieferung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges Rüstwagen (RW) in zwei Losen zur Erneuerung des Fahrzeugbestandes der Stützpunktfeuerwehr Bad Langensalza.
voraussichtliche Zuschlagserteilung: 27.12.2021
Beladung für Rüstwagen (RW) gemäß DIN 14555-3:2016-12
99974 Mühlhausen
Lieferung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges Rüstwagen (RW) in zwei Losen zur Erneuerung des Fahrzeugbestandes der Stützpunktfeuerwehr Bad Langensalza.
voraussichtliche Zuschlagserteilung: 27.12.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrzeuggestell und Fahrzeugaufbau für Rüstwagen (RW) gemäß DIN 14555-3:2016-12
Ort: Mühlau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für Rüstwagen (RW) gemäß DIN 14555-3:2016-12
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.