HLS-Arbeiten Seitenflügel Rathaus Referenznummer der Bekanntmachung: RH-17
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vacha
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vacha.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLS-Arbeiten Seitenflügel Rathaus
Das historische Rathaus Vacha soll saniert werden. Dafür werden die Leistungen "HLS-Arbeiten Seitenflügel Rathaus" benötigt. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen.
Vacha, DE
• 1 St. Gas-Brennwertheizgerät, NWL: 12,0 – 49 kW
• 1 St. Kompakte - Heizkreisverteilung mit 1 Heizkreis
• 1 St. Abgasleitung (ca. 4 m) aus Kunststoff, doppelwandig
• 35 m Gasleitung und Zubehör
• 25 St. statische Heizflächen (Ventil-Heizkörper)
• 820 m Heizleitungen, Rohrleitungsdämmung
• 2 St. Einzelraumentlüftungen
• 80 m Entwässerungsleitungen, Rohrleitungsdämmung
• 75 m Trinkwasserleitungen, Rohrleitungsdämmung
• 8 St. sanitäre Einrichtungsgegenstände
• 3 St. elektrische Durchlauferhitzer
• 2 St. WC-Trennwände
• Brandschutz- und Baunebenleistungen
0548/2019 Rathaus Vacha
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zum Nachweis der Einhaltung der Regelung des ThürVgG §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 sind die Formblätter im Rahmen der Angebotsabgabe vom Auftragnehmer und Nachunternehmer auszufüllen und vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß VOB/A § 6a Abs. 3 zu machen: Nachweis Haftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zum Nachweis der Einhaltung der Regelung des Thür.VgG §§ 10, 11, 12, 15, 17, 18 sind die Formblätter im Rahmen der Angebotsabgabe vom Auftragsnehmer und Nachunternehmer auszufüllen und vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Gemäß § 55 Abs. 2 VgV erfolgt die Öffnung der Angebote durch mindestens 2 Vertreter der Stadt Vacha. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).