Reengineering Geoproxy 4.0 Referenznummer der Bekanntmachung: TMIL_47_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reengineering Geoproxy 4.0
Mit dem Auftrag ist das Reengineering der Geodateninfratsruktur Thüringens (GDI-Th) sowie der anschließende Systemservice vorgesehen. Die aktuelle Umgebung wird seit 2008 betrieben und wurde von dort an stetig weiterentwickelt. Die GDI-Th soll in Bezug auf die angeschlossenen und produktiven Prozess schrittweise bis 2025 auf den Stand der Technik gebracht werden.
Mit dem Auftrag ist das Reengineering der Geodateninfratsruktur Thüringens (GDI-Th) sowie der anschließende Systemservice vorgesehen. Die aktuelle Umgebung wird seit 2008 betrieben und wurde von dort an stetig weiterentwickelt. Die GDI-Th soll in Bezug auf die angeschlossenen und produktiven Prozess schrittweise bis 2025 auf den Stand der Technik gebracht werden.
Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reengineering Geoproxy 4.0
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eigungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten
anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehender Verbindungen.
In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von
diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.1)
der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese
Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärung und Nachweise zur
Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer
eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht. dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle
der Auftragvergabe an dne Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die
benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmen nach Ablauf
der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können
nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter
dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen.
Dabei muss der Bieter nachweisen, das durch die Änderung die Eigung des Bieters nicht
nachteilig verändert wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit
eines anderen Unternehmen berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung
die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für
die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des
Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen.
2) Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu
bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche
Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter
/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf
Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für
diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen
Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und
„Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des
Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung
des Nachunternehmen zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und
„Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot
einzureichen.
Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:
-entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu
erbringenden Leistungen erbringen wird,
-und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung
unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.
3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das
geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder
der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass §1GWB
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse
verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten
Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist
anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft
maßgeblich waren.
Weiter ist zu erklären, dass:
-das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG
rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
-das geschäftsführende Mitglied auf Wunsch des Auftraggebers die Koordination der
Leistungserbringung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft ohne
gesonderte Vergütung übernimmt, sodass das geschäftsführende Mitglied gegenüber
dem Auftraggeber dann als alleiniger fachlicher Ansprechpartner der
Bietergemeinschaft fungiert,
-das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung
Zahlungen anzunehmen und,
-alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und
Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
4) Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist es erforderlich, dass eine
Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine Rechtsform annimmt, die eine
gesamtschuldnerische Haftung begründet, § 43 Abs. 3 VgV.
5) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter
Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.
evergabe-online.de).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland