Reengineering Geoproxy 4.0 Referenznummer der Bekanntmachung: TMIL_47_01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reengineering Geoproxy 4.0

Referenznummer der Bekanntmachung: TMIL_47_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit dem Auftrag ist das Reengineering der Geodateninfratsruktur Thüringens (GDI-Th) sowie der anschließende Systemservice vorgesehen. Die aktuelle Umgebung wird seit 2008 betrieben und wurde von dort an stetig weiterentwickelt. Die GDI-Th soll in Bezug auf die angeschlossenen und produktiven Prozess schrittweise bis 2025 auf den Stand der Technik gebracht werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit dem Auftrag ist das Reengineering der Geodateninfratsruktur Thüringens (GDI-Th) sowie der anschließende Systemservice vorgesehen. Die aktuelle Umgebung wird seit 2008 betrieben und wurde von dort an stetig weiterentwickelt. Die GDI-Th soll in Bezug auf die angeschlossenen und produktiven Prozess schrittweise bis 2025 auf den Stand der Technik gebracht werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: konzeptioneller Ansatz / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: Herstellungskosten / Gewichtung: 1
Kostenkriterium - Name: Pflegekosten / Gewichtung: 1
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 176-458150
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: TMIL_47_01
Bezeichnung des Auftrags:

Reengineering Geoproxy 4.0

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Eigungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und

finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten

anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des

rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen

bestehender Verbindungen.

In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von

diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.1)

der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese

Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärung und Nachweise zur

Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer

eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht. dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle

der Auftragvergabe an dne Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die

benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).

Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmen nach Ablauf

der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können

nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter

dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen.

Dabei muss der Bieter nachweisen, das durch die Änderung die Eigung des Bieters nicht

nachteilig verändert wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit

eines anderen Unternehmen berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung

die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die

erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für

die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des

Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen.

2) Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu

bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche

Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter

/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf

Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für

diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen

Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und

„Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des

Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung

des Nachunternehmen zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und

„Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot

einzureichen.

Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:

-entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu

erbringenden Leistungen erbringen wird,

-und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung

unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.

3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das

geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder

der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass §1GWB

wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse

verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten

Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist

anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft

maßgeblich waren.

Weiter ist zu erklären, dass:

-das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG

rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,

-das geschäftsführende Mitglied auf Wunsch des Auftraggebers die Koordination der

Leistungserbringung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft ohne

gesonderte Vergütung übernimmt, sodass das geschäftsführende Mitglied gegenüber

dem Auftraggeber dann als alleiniger fachlicher Ansprechpartner der

Bietergemeinschaft fungiert,

-das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung

Zahlungen anzunehmen und,

-alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.

Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und

Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.

4) Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist es erforderlich, dass eine

Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine Rechtsform annimmt, die eine

gesamtschuldnerische Haftung begründet, § 43 Abs. 3 VgV.

5) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter

Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.

evergabe-online.de).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/01/2022

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