12“-Mask-Aligner Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2021-136
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
12“-Mask-Aligner
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für die wissenschaftliche Tätigkeit am Institut für Angewandte Physik (IAP) den Kauf eines (1) Mask-Aligner Systems.
Beschafft werden soll ein softwaregesteuertes Standalone-Mask-Aligner System, das in der Lage ist, Substrate bis zu 300 Millimeter (12") in Bezug auf Fotomasken von 350
Millimeter Kantenlänge (14") zu belichten.
In diesem Ausschreibungsverfahren geht es um ein softwaregesteuertes Standalone-Mask-Aligner System, das in der Lage ist, Substrate bis zu 300 Millimeter (12") in Bezug auf Fotomasken von 350 Millimeter Kantenlänge (14") zu belichten. Die Beleuchtung muss eine hohe Homogenität und Gleichmäßigkeit aufweisen, wobei LEDs mit verschiedenen Wellenlängen verwendet werden. Das System muss ferner mit einem aktiven Keilfehler-Kompensationssystem für hohe Parallelität und einer interferenzoptischen
Gap-Einstellung ausgestattet sein.
Zusätzlich zur Fotolithografie müssen Werkzeug- und Substrathalterungen, sowie die Software-Steuerung dieses Gerät großflächige Imprint-Lithografie von Nanostrukturen und Abformungen von Mikrostrukturen ermöglichen.
Das System soll in die Prozessketten für Lithographie und Replikation in einem ISO-4-Reinraum integriert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
12“-Mask-Aligner
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften imVergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.