Technische Erneuerung des Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich Referenznummer der Bekanntmachung: 201-2021-UHK-IT-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Erneuerung des Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich
Technische Erneuerung/Modernisierung des bestehenden Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich
99974 Mühlhausen
Erneuerung und gleichzeitige Konsolidierung der IT-Infrastruktur des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis (LRA UHK). Die zukünftige Plattformlösung wird als eine zentrale, hochverfügbare und skalierbare Infrastruktur für alle Fachapplikationen der Fach- bzw. Verwaltungsbereiche des Landratsamtes ausgelegt. Das System soll dementsprechend skalierbar und zukünftigen digitalen Verwaltungsprozessen wie Dokumentenmanagement und eAkte gewachsen sein. Neben der Verfügbarkeit werden auch Prozesse zur Datensicherung und -wiederherstellung betrachtet. Cyberkriminalität und Sicherheitsvorfällen bedingen neue Technologien zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Eine schnelle Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Manipulation muss gewährleistet sein.
Der Projektrahmen umfasst dabei die Beschaffung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von allen Infrastrukturkomponenten einschließlich Software und Lizenzen.
Zuschlagserteilung: 04.01.2022
Ergänzung Zuschlagskriterium: Die Wertung der Angebote erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Erneuerung des Rechenzentrums des Landkreises Unstrut-Hainich
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.