Planung eines Büroanbaus am Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1215332-U62
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planung eines Büroanbaus am Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Das Vorhaben umfasst die Planung eines Neubaus als Büroanbau am vorhandenen Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH. Es sind überwiegend Büroräume (Bildschirmarbeitsplätze), Funktionsräume für EDV und Telefonnetz, Sanitärräume (WC´s), Drucker- und Kopierräume sowie ein Eingangsbereich mit Empfang zu planen. In Abhängigkeit der räumlichen und funktionellen Anordnung am vorhandenen Gesamtgebäude und unter Berücksichtigung der Bestandssituation kann die Planung von weiteren Funktions- und Sozialräumen und deren Anpassung im Bestand erforderlich sein. Weiterhin ist die zentrale Leitwarte zur Überwachung und Steuerung verschiedener technischer Prozesse einzuordnen. Es sind Räume mit und ohne Klimatisierung erforderlich. Die Anschlüsse zu den bestehenden Ver- und Entsorgungsmedien und das Daten- und Telefonnetz sind zu planen. Der Neubau soll inkl. Möblierung schlüsselfertig geplant und Ende 2024 zur Nutzung übergeben werden.
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Standort Ronneburg
Betriebsteil Lichtenberg
Lichtenberger Straße 22
07580 Ronneburg
Das unter II.1.4) beschriebene Vorhaben umfasst folgende Leistungen nach HOAI 2021:
Gebäude und Innenräume § 34 ff. mit Besonderen Leistungen,
Freianlagen § 39 ff.,
Tragwerksplanung § 51 ff., mit Besonderen Leistungen,
Technische Ausrüstung § 55 ff., mit Besonderen Leistungen sowie
Beratungsleistungen nach Anlage 1:
1.2 Bauphysik, 1.2.1 Abs. 1, Anstrich 1: Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
1.3 Geotechnik (Grundleistungen und Besondere Leistungen),
Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HAOI, mit den Leistungen gemäß Anlage 10:
- Leistungsphasen 1 - 3,
- Leistungsphasen 4 - 9 (stufenweise optional).
Besondere Leistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Anlage 10:
zu Leistungsphase 1:
1. Aufstellen eines Raumprogramms,
2. Standortanalyse mit mindestens 5 verschiedenen Varianten im Umfeld des vorh. Gebäudes,
3. Bestandsaufnahme vorhandenes Gebäude/Gebäudeteile,
4. Technische Substanzerkundung.
zu Leistungsphase 2:
1. Untersuchen von 3 alternativen Lösungsansätzen nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung,
2. Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen wie 3-D Modellen, bewegte Animationen, Building Information Modeling (BIM).
zu Leistungsphase 3:
1. Wirtschaftlichkeitsberechnung,
2. Aufstellen einer vertieften Kostenberechnung nach DIN 276 für die Einzelgewerke.
(optional) zu Leistungsphase 7:
1. Prüfen und Werten von 5 Stück Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung.
(optional) zu Leistungsphase 9:
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
2. Erstellen Gebäudebestandsdokumentation.
Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 11:
- Leistungsphasen 1 - 3,
- Leistungsphasen 4 - 9 (stufenweise optional).
Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 14:
- Leistungsphasen 1 - 3,
- Leistungsphasen 4 - 6 (stufenweise optional).
Besondere Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Anlage 14:
zu Leistungsphase 3:
1. Nachweis der Erdbebensicherung.
Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 15:
- Leistungsphasen 1 - 3,
- Leistungsphasen 4 - 9 (stufenweise optional),
für die Anlagengruppen: 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 3 Lufttechnische Anlagen, 4 Starkstromanlagen und 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Die anrechenbaren Kosten der Technischen Ausrüstung werden insgesamt dem Honorar zugrunde gelegt. Eine Aufteilung und Abrechnung nach einzelnen Anlagengruppen findet nicht statt.
Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlage 15:
zu Leistungsphase 1:
1. Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung.
(optional) zu Leistungsphase 7:
Prüfen und Werten von 5 Stück Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung.
(optional) zu Leistungsphase 9:
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Beratungsleistung im Leistungsbild 1.2 Bauphysik für die Grundleistung 1.2.1, Abs. 1, Anstrich 1: Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1 HOAI:
- Leistungsphasen 1 - 3,
- Leistungsphasen 4 - 7 (stufenweise optional).
Beratungsleistung im Leistungsbild 1.3 Geotechnik gemäß Anlage 1 HOAI:
- Grundleistungen entsprechend Anlage 1, Punkt 1.3.3,
- Bes. Leist.: Baugrunderkund., inkl. Baugrundanalytik u. Laborleist. für Geotechn. Bericht
Weitere Besondere Leistungen - Leistungen der SiGeKO:
- Leistungen während der Planungsphase (Leistungsphase 1 - 3),
- Leistungen während der Ausführungsphase (optional Leistungsphase 8).
Die Netto-Kosten nach DIN 276 wurden wie folgt angenommen:
300 - Kostengruppe Bauwerk - Baukonstruktion: [Betrag gelöscht] Euro,
400 - Kostengruppe Bauwerk - Technische Anlagen: [Betrag gelöscht] Euro,
500 - Kostengruppe Außenanlagen und Freiflächen: [Betrag gelöscht] Euro,
600 - Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke: [Betrag gelöscht] Euro.
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 - 3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung eines Büroanbaus am Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bbf-freiberg.de
Fachplanung Technische Ausrüstung (ALG 4-5), Geotechnik, SiGeKo
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.