Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Jena bis 31.12.2023 mit der Option auf Verlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VGV-ZS-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für die Stadtverwaltung Jena bis 31.12.2023 mit der Option auf Verlängerung
Gegenstand der Beauftragung ist die werktägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und die werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Briefsendungen der Stadtverwaltung Jena, ihrer nachgeordneten Einrichtungen und der Eigenbetriebe.
Briefsendungen bis 1.000 g im Postleitzahlbereich 07xxx
Briefsendungen bis 1.000 g im Postleitzahlbereich 07xxx
Der Auftraggeber hat die einseitige Option, den Vertrag bis zu drei Mal um jeweils um ein Jahr zu verlängern. Maximal kann daher eine Laufzeit von vier Jahren und neun Monaten Jahren erreicht werden. Die Verlängerung des Vertrages muss schriftlich durch den Auftraggeber 3 Monate zum Jahresende erfolgen.
Briefsendungen bis 1.000 g (außerhalb des PLZ-Bereiches 07xxx), davon ca. 90 % bundes- und ca. 10 % weltweit
Briefsendungen bis 1.000 g (außerhalb des PLZ-Bereiches 07xxx), davon ca. 90 % bundes- und ca. 10 % weltweit
Der Auftraggeber hat die einseitige Option, den Vertrag bis zu drei Mal um jeweils um ein Jahr zu verlängern. Maximal kann daher eine Laufzeit von vier Jahren und neun Monaten Jahren erreicht werden. Die Verlängerung des Vertrages muss schriftlich durch den Auftraggeber 3 Monate zum Jahresende erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Lizenz gem. § 5 PostG zur Gewerbsmäßigen Erbringung von Postdienstleistungen inkl. Angabe der von der Bundesnetzagentur vergebenen Lizenznummer
- Eignungserklärung zur Eignung
- Referenzen der vergangenen 3 Jahre von vergleichbaren Leistungen
- gültiges Dokument einer externen Laufzeitmessung für Briefsendung und entsprechend Nachweise nach DIN EN 13850
- Anlage 8 - „Erklärung gem. § 19 Abs. 3 des Gesetztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“
- Bestbieter: Anlage 10 - „Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“
- Bestbieter: Anlage 11 - „Verpflichtung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“
- Bestbieter: Anlage 12 - „Verpflichtung nach §§ 12 und 15 ThürVgG- Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG- Kontrollen, § 18 ThürVgG- Sanktionen“
- Bestbieter: Anlage 13 - „Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“
- Bestbieter: Anlage 14 - „Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)“
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
zu fordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Hinweis für EU-weite Nachprüfungsverfahren nach dem GWB:
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).